Pressemitteilung | UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

Betriebliche Mitbestimmung modernisieren und entbürokratisieren

(Hannover) - Anfang Juni haben die Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung eingereicht. Nachdem der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales sowie der mitberatende Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben haben, hat der Bundesrat am 11. Juli 2024 die Entschließung unverändert gefasst. Sie verfolgt das Ziel, die betriebliche Mitbestimmung umfassend zu modernisieren und an neue Entwicklungen wie Digitalisierung und KI anzupassen.

Der Entschließungsantrag enthält zwölf Prüfbitten und Forderungen an die Bundesregierung – unter anderem die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes, eine Neujustierung des Arbeitnehmerbegriffs sowie umfangreichere Beteiligungsrechte für Betriebsräte, insbesondere beim Beschäftigtendatenschutz und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz. Es soll auch ein verstärkter Schutz vor Behinderung der Betriebsratsarbeit (sogenanntes „Union Busting“) eingeführt werden.

Dazu Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN):
„Wir unterstützen das Ziel, die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren und an das 21. Jahrhundert anzupassen. Doch die geplanten Reformansätze gehen über die Ankündigungen im Koalitionsvertrag hinaus und lassen insbesondere zu Lasten der Arbeitgeber zusätzliche Reglementierung, Verfahren und Bürokratie erahnen. Die Verantwortlichen verlieren aus dem Blick, was Betriebsräte, Unternehmerinnen und Unternehmer heute wirklich brauchen: Rechtssichere, digitale, innovationsfördernde und vor allem praxistaugliche Verfahren, die Zusammenarbeit fördern – nicht lähmen.

Eine Reform für eine erfolgreiche Transformation darf nicht zu Lasten von Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Unternehmen gehen. Für eine tragfähige Modernisierung braucht es einen Ausgleich zwischen Mitbestimmung und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit – mit klaren Regeln, digitalen Instrumenten und praktikablen Lösungen. Nur so kann die betriebliche Mitbestimmung auch in Zukunft ein Erfolgsmodell bleiben – ohne die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu gefährden.“

Zum weiteren Ablauf: Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zur Befassung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie dies zu erfolgen hat, gibt es nicht. Es folgt die Ausgestaltung eines konkreten Gesetzesentwurfs.

Quelle und Kontaktadresse:
UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V., Catharina Herrmann-Daues, stellv. Pressesprecher(in), Schiffgraben 36, 30175 Hannover, Telefon: 0511 85050

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