Bettensteuer belastet Betriebe / IHKs im Land lehnen geplante Abgabe der Städte strikt ab
(Stuttgart) - Quer durch ganz Deutschland wird derzeit in vielen Städten und Gemeinden aufgrund der prekären finanziellen Lage die Einführung neuer Finanzierungsinstrumente für die überschuldeten Haushalte diskutiert: Dabei werden vor allem auch Abgaben im Bereich des Tourismus erwogen. Ob als so genannte "Bettensteuer" oder als Kulturabgabe - viele Kommunen erwägen auf innovative Finanzierungsquellen analog zu den Städten Köln und Weimar zurückzugreifen, die auf kulturelle oder touristische Angebote zielen. Besonders aktuell ist das Thema derzeit in Stuttgart, Ulm, Tübingen und weiteren Städten in Baden-Württemberg. "Besucher einer Stadt sollen durch eine Sonderabgabe augenscheinlich kulturelle und touristische Angebote mit finanzieren", bringt Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), die Pläne vieler Städte und Kommunen im Land auf den Punkt. Der BWIHK lehnt die Abgabe als Belastung der Betriebe strikt ab.
Kurtaxe und Tourismusabgaben sind in Baden-Württemberg nicht neu. Gerade in den Tourismusregionen im Südwesten werden sie entweder direkt vom Gast oder von den vom Tourismus profitierenden Betrieben erhoben. Beide Abgaben sind zweckgebunden, müssen also auch für die touristische Infrastruktur oder das Tourismusmarketing der Kommune verwendet werden. "Die Bettensteuer hingegen ist eine Art Umsatzsteuer, die in den allgemeinen Haushalt der Städte fließen soll und voraussichtlich nicht komplett den Kultur- und Freizeiteinrichtungen zugute kommen wird. Mit großer Skepsis blicken die IHKs im Land deshalb auf die Einführung und Verwendung dieser Steuer, zumal aktuell von verschiedenen Stellen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bettensteuer geprüft wird", erklärt BWIHK-Präsident Bechtold.
Präsident Bechtold führt weiter aus: "Die IHKs weisen darauf hin, dass eine solche Kulturabgabe das falsche Signal im Hinblick auf das Image der Tourismusbranche in den betroffenen Städten ist. Eine solche Abgabe führt zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Gerade die Städte hatten in der Wirtschaftskrise mit sinkenden Übernachtungszahlen durch weniger Geschäftsreisen und Kongresse zu kämpfen und steuern jetzt mit Einführung dieser Maßnahme das falsche Ufer an."
Unbestritten ist auch der zusätzliche, hohe bürokratische Aufwand für die Hoteliers. In der praktischen Umsetzung werden die Beherbergungsbetriebe weiter gezwungen, die durch die Zusatzsteuer höheren Preise gegenüber Ihren Gästen zu rechtfertigen. Zudem werden Kurzurlauber und Geschäftsreisende gleichermaßen belastet, unabhängig von der Nutzungsmöglichkeit der Kultureinrichtungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
Michael Deffner, Geschäftsführer
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
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