Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

BFB fordert transparentes Erbschaftsteuersystem

(Berlin) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat zu einer neuen Reformdebatte geführt. Das bisher von der Bundesregierung präferierte "Abschmelzungsmodell", welches insbesondere Firmen-Erben entlasten sollte, wird immer mehr kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die Praktikabilität. Dies kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), RA Arno Metzler:

"Der BFB begrüßt diese Entwicklung, da die Erleichterungen der Unternehmensnachfolge in diesem Modell insbesondere für viele Erben von Freiberuflern nicht zum Tragen kommen kann, da der Erbe eines Freiberuflers - soweit er nicht die beruflichen Qualifikationen in seiner Person mitbringt -, gezwungen ist, die Praxis aufzulösen oder an einen anderen Freiberufler zu veräußern. Neben der erbschaftsteuerlichen Belastung hat der Erbe dann zusätzlich auch noch die einkommensteuerliche Belastung aus dem Veräußerungsgewinn des Unternehmens zu tragen", erklärt Metzler.

"Der BFB hält daher das vom Erbschaftsteuer-Experten der Unionsfraktion, Christian von Stetten, entwickelte Modell - bei dem bei der Erbschaftsteuer fast alle Ausnahmen wegfallen sollen - für ein einfaches, transparentes Erbschaftsteuersystem, das nicht nur bei Freiberuflern Akzeptanz finden würde, sondern auch eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge wie im Koalitionsvertrag vereinbart für alle bringen würde", so der BFB-Hauptgeschäftsführer.

Nach dem Modell sollen Kinder und Enkel auf ererbte Vermögen über 250.000 Euro vier Prozent Erbschaftsteuer zahlen. Für selbst genutzte Immobilien soll der Freibetrag auf 600.000 Euro steigen, über 20 Jahre lang verheiratete Ehepaare sollen untereinander steuerfrei erben dürfen. Für andere Verwandte plane von Stetten einen Freibetrag von 15.000 Euro und einen einheitlichen Steuersatz von acht Prozent. Für Nicht-Verwandte sollen demnach ein Freibetrag von 10.000 Euro und ein Steuersatz von 16 Prozent gelten.

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt 954 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 134 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(el)

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