Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

BFB: VVG-Entwurf will Verbraucher und Freiberufler zum Narren halten

(Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Entwurf) als unzulässig ab: „Hier muss noch gründlich nachgebessert werden!“

Vor allem stünden wichtige Elemente des Versicherungsschutzes auf dem Spiel, denn nach Artikel 1 Abs. 2 der Übergangsvorschriften soll der Versicherer zum 1. Januar 2009 seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Altverträge ändern können, die bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen: „Würde der Entwurf gesetzlich verankert, hätte jeder Mandant und Patient sogar nachträglich eine Änderung seiner Verträge zu befürchten. Das träfe insbesondere die privat Krankenversicherten unangemessen hart, die mit dem Austritt aus der GKV selbst ein großes Risiko eingegangen sind, in dem Glauben, in der PKV einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten. Wer dann noch seinen Versicherungsvertrag kündigen möchte, würde im Gegenzug nicht einmal Rücklagen oder Sicherheiten erstattet bekommen!“, kritisiert Oesingmann. „Da stellt sich dem BFB die Frage: Wo bleibt das eingezahlte Geld?“

Außerdem: „Die Versicherungen bestimmen zukünftig, welche Leistungen Patient und Mandant noch fordern dürfen. Auch darf nach § 128 Abs. 1 des VVG-Entwurfs der Mandant den Rechtsanwalt nicht mehr frei wählen können, sondern wird den nehmen müssen, den seine Versicherung bereit ist zu bezahlen.“

„Schlimmer noch: Der VVG-Entwurf hält Verbraucher wie Freiberufler zu Narren. Deutlich wird dies z.B. an § 192 Abs. 3 des VVG-Entwurf: So erhalten Patienten „zusätzliche Dienstleistungen“ versprochen, die ihre Privaten Krankenversicherungen in die Lage versetzen, „unabhängig“ über die „Berechtigung“ und „Abwehr unberechtigter Entgeltansprüche“ zu beraten. Im Klartext wird dem Patienten ein Vorteil vorgegaukelt, der ihn jedoch hinsichtlich der freien Wahl eines Arztes seines Vertrauens vollständig entmündigt. Auch die ärztliche Entscheidungsfreiheit wird ausgehebelt, denn was medizinisch notwendig ist, bestimmen zukünftig die Krankenkassen, nicht mehr der behandelnde Arzt“, warnt Oesingmann.

Der BFB fordert den Gesetzgeber auf, den VVG-Entwurf gründlich zu überarbeiten. „Es dürfen weder die Rechte von Patienten und Mandaten geschwächt noch das Verhältnis zwischen Freiberuflern ihren und Patienten bzw. Klienten negativ beeinflusst werden, um Versicherungen mehr Geld zuzuspielen“, so Oesingmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(sk)

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