BFW-Arbeitstreffen zur Erbschaftsteuer in Berlin: Mittelständische Immobilienwirtschaft nicht benachteiligen
(Berlin) - Anlässlich eines Arbeitstreffens mit Dr. Hans Michelbach, Vorsitzender der Mittelstands-Union und Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, in Berlin forderte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) eine schnelle Nachbesserung des Entwurfs zur Reform der Erbschaftsteuer. Die Immobilienwirtschaft darf nicht zur Gegenfinanzierung der Erbschaftsteuer für andere Wirtschaftszweige missbraucht werden. Wir sind erstaunt, dass Unternehmen unserer Branche trotz über 360.000 direkt Beschäftigten wie Privatpersonen behandelt und als nicht produktiv tätig angesehen werden, sagte der BFW-Vorsitzende Walter Rasch.
Für mittelständische Immobilienunternehmen wird die neue Regelung dazu führen, dass sie zum Verkauf von Teilen ihrer Bestände gezwungen werden, um die Steuern begleichen zu können. Das heißt auch, dass dadurch zwangsläufig Arbeitsplätze in den entsprechenden Bereichen abgebaut werden müssen, fürchtete Dr. Christian Kube, Vorstandsmitglied des BFW-Landesverbandes Berlin/Brandenburg und Geschäftsführer der Becker & Kries Unternehmensgruppe. Die Immobilienunternehmen müssen deutlich mehr Liquidität vorhalten, da die Begleichung der Erbschaftsteuer aus Veräußerungserlösen in der Regel aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist. Diese Liquiditätsreserve steht nicht für Neuinvestitionen zur Verfügung, und durch den Hebeleffekt der Fremdfinanzierung geht dadurch insgesamt ein relativ großes Investitionsvolumen verloren.
Der CSU-Wirtschaftsexperte Dr. Hans Michelbach unterstützte das Anliegen: Deutschland braucht einen leistungsfähigen und motivierten Mittelstand. Die Erbschaftsteuer muss dazu beitragen, dass branchenübergreifend eine gleichmäßige Besteuerung gefunden wird und nicht einzelne Branchen Verlierer der Reform sind.
Beim Treffen machte der BFW-Vorsitzende Rasch zudem deutlich, dass die geplante Erhöhung der Freibeträge für vermietete Immobilien kaum ausreiche, die regionalen Wertunterschiede flächendeckend in Übereinstimmung zu bringen. Rasch forderte daher höhere Abschläge: Der Bewertungsabschlag von zehn Prozent für im Privatbesitz befindliche zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist zu gering. Er sollte mindestens 35 Prozent betragen, um Grundbesitz anderen Vermögensarten gleichzustellen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Unternehmer und Privateigentümer nicht mehr in den deutschen Immobilienmarkt, sondern in andere Kapitalanlagen wie Aktien investieren. Dies ergibt sich auch durch die niedrige Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Kapitalvermögen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
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