BFW begrüßt Änderungen in den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" / DIN V 18599 ab sofort wieder als Berechungsgrundlage anerkannt
(Berlin) - Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt, dass die DIN V 18599 ab sofort wieder als Berechnungsgrundlage in den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" anerkannt wird. "Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen oder ein altes Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umwandeln wollen, brauchen Sie einen Sachverständigen, der den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard berechnet. Diese Berechnung kann auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften erfolgen. Wir begrüßen die Entscheidung der KfW, die DIN V 18599 ab sofort wieder anzuerkennen. Sie ist von den Unternehmen gelernt und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem sind die Softwaresysteme vieler Immobilienunternehmen auf diese DIN ausgerichtet", erläutert BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.
Die KfW hatte die DIN V 18599 am 18. Oktober 2010 als Berechnungsgrundlage für das KfW-Effizienzhaus für nicht mehr zulässig erklärt, diese Entscheidung aber gestern (7. Juni 2011) revidiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Miriam Herke, Pressesprecherin
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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