BFW begrüßt Umdenken bei Stadtumbau Ost / Innenstädte aufwerten und kulturelles Erbe bewahren
(Berlin) - Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) begrüßt die Absicht von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee, künftig den Abriss von Stadtbild prägenden Altbauten bis zum Baujahr 1918 und Baudenkmalen nicht mehr zu fördern. Dies stellt einen Teilerfolg zum Schutz der Stadtbild prägenden Gebäudebestände dar. Der BFW hatte gefordert, die Förderung nur noch für nach 1949 errichtete Gebäude zu gewähren und den Abriss statt pauschal nur noch maximal in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu fördern.
Der historische Altbaubestand und die gründerzeitlichen Stadterweiterungen sind ein Stück kulturelles Erbe, mit denen die Menschen in Ostdeutschland große Emotionen verbinden, sagt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Doch nur mit der Abschaffung der Abrissförderung für historische Bauten ist es nicht getan. Ziel muss es sein, dem die Identität der Gesamtstadt bedrohenden Leerstand in den historischen Stadtquartieren mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen und die Bestände aufzuwerten. "Wer den innerstädtischen Wohnungsbestand in Ostdeutschland bewahrt und aufwertet, erhöht nicht nur die Standortqualität für die Bewohner, sondern gibt auch der Wirtschaft wichtige Impulse, so Rasch weiter.
Der BFW appeliert zudem an den Gesetzgeber, die Denkmal-AfA zu erhalten. Im Bereich des Denkmalschutzes ist die steuerliche Förderung nach §§ 7h, 7i EStG vor einigen Jahren von zehn auf neun Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr gekürzt worden. Um Objekte des Denkmalschutzes für den potentiellen Eigentümer nicht noch uninteressanter werden zu lassen, sollte diese Förderung nicht noch weiter begrenzt werden, warnt Rasch. Denkmalschutz ist auch eine Gemeinwohlaufgabe, da sie nicht nur im Bereich des Stadtumbaus, des Handwerks, sondern auch im Bereich des Tourismus für Beschäftigung und damit auch für mehr Lebensqualität sorgt.
Da die bisherige Förderpolitik im Stadtumbau bei der Steigerung der Attraktivität der Innenstädte weniger erfolgreich war, favorisiert der BFW, neue Methoden zu erproben: Rasch schlägt vor, aus den vorhandenen Fördermitteln Stadtumbaufonds einzurichten, deren Ziel es sein soll, den historischen Gebäudebestand in den Innenstädten zu sichern und aufzuwerten. Insbesondere Gebäude von hohem städtebaulichen Wert und Denkmale sollten über die Zeit gerettet werden. Die Aufgaben eines solchen Fonds könnten sein, leerstehende oder unsanierte Altbauten zu übernehmen, zu sichern und zu verwerten. Die Träger des Fonds arbeiten Konzepte, Exposés oder Kostenschätzungen zur Verwertungsförderung aus und führen Sanierungsmaßnahmen als Sanierungsträger durch. Auch sollten kreative Maßnahmen im Stadtumbau durch diese Fonds unbürokratisch gefördert werden. Beispiele dafür wären Werbemaßnahmen für das Wohnen in der Stadt oder in Baudenkmalen, die Stärkung des Beratungsangebotes für Eigentümer von innerstädtischen Immobilien, Eigenkapitaldarlehen als Risikokapital für Baudenkmale und historische Stadthäuser oder die Prämierung von guten Ideen im Stadtumbau mit Realisierungsoption. Träger des Stadtumbaufonds können zum Beispiel Immobilienunternehmen in öffentlich-privater-Partnerschaft mit der Kommune sein.
Außerdem könnten Beteiligungsmodelle im Stadtumbau durchaus hilfreich sein, solange die Mitwirkung auf freiwilliger Basis geschieht und keiner der Beteiligten durch Mehrheitsbeschluss gezwungen werden kann, finanziell an den Maßnahmen mitzuwirken.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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