BFW fordert Nachbesserungen bei Erbschaftsteuerreform / Steigende Belastung von ca. 20 - 30 Prozent durch neue Bewertungsansätze nicht haltbar
(Berlin) - Anlässlich der ersten Lesung des Bundestages zur Erbschaftsteuer fordert der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Die vergangene Woche vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Bewertungsverordnungen führen gerade in der Immobilienbranche zu nicht haltbaren, überhöhten Wertansätzen. Auf Immobilien- und Wohnungsunternehmen kommen durch die neuen Bewertungsansätze steigende Belastungen von etwa 20 bis 30 Prozent zu. Das ist nicht haltbar, so Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW.
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums zur Bewertung von Unternehmen im Rahmen der Erbschaftsteuer, bleibt der Gebäudereinertrag mit einem Vervielfältiger zu kapitalisieren, der gerade in den Fällen in denen die Nutzungsdauer des Gebäudes noch über 25 Jahren liegt, zu einem nicht vertretbaren Ergebnis. Das heißt beispielsweise, dass man bei einem 40 Jahre alten Gebäude mit einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren bisher auf einen Vervielfältiger von 10 käme. Der neue läge bei 12,5. Das macht einen Anstieg um knapp 30 Prozent.
Rychter macht zudem deutlich, dass die geplante Erhöhung der Freibeträge für vermietete Immobilien kaum ausreiche, die regionalen Wertunterschiede flächendeckend in Übereinstimmung zu bringen. Er fordert daher vor dem Hintergrund der neuen Bewertungsgrundlage höhere Abschläge: Der Bewertungsabschlag von zehn Prozent für im Privatbesitz befindliche zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird jetzt kaum ausreichen. Er sollte mindestens 35 Prozent betragen, um Grundbesitz anderen Vermögensarten gleichzustellen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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