Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

BFW legt Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vor / Mietobergrenzen und Baulandverknappung hemmen den Wohnungsneubau / Alternativvorschlag des BFW für Schrottimmobilien

(Berlin) - Morgen wird im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einer öffentliche Anhörung die Novellierung des Baugesetzbuches diskutiert. Neben der Vermeidung von Neuinanspruchnahme von Flächen auf der "grünen Wiese" geht es auch um die Wahrung und Stärkung der Urbanität und Attraktivität von Städten und Gemeinden, auch in baukultureller Hinsicht.

"Die Regierung hat richtig erkannt, dass die Innenstädte und Ortskerne von elementarer Bedeutung für die Stadtentwicklung sind und unverzichtbar für die Identifikation der Bürger mit ihren Städten und Gemeinden. Insofern ist es wesentliche Aufgabe der Städtebaupolitik, Umstrukturierungsprozessen, die die Zentren gefährden, effektiv entgegenzuwirken und die Innenentwicklung zu stärken", erklärt Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Dazu sei es insbesondere notwendig, bürokratische Hürden zu mindern und Baugenehmigungsnormen zu vereinheitlichen.

"Mietobergrenzen für Neuvertragsmieten im Rahmen von Sanierungssatzungen und Erhaltungssatzungen, wie von den Grünen gefordert, hätten jedoch fatale Auswirkungen. Der Gewinn aus den Mieteinnahmen geht zum größten Teil in die Pflege und Entwicklung der Bestandsgebäude ein, was am Ende wieder dem Mieter zu Gute kommt", so Rasch weiter.


Die Positionen des BFW im Ãœberblick


Kostenpflichtige Beseitigungsverpflichtung für Schrottimmobilien

Künftig soll auch im unbeplanten Innenbereich der Abriss von sog. Schrottimmobilien vereinfacht werden. "Ein Rückbau auf Kosten der Immobilieneigentümer ist aber abzulehnen. Der "typische" Eigentümer einer verwahrlosten Immobilie ist in der Regel zahlungsunfähig oder häufig nicht mehr auffindbar. Damit wäre der Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Immobilie ohnehin nur in den seltensten Fällen durchsetzbar", erläutert Rasch. Praktikabler sei es, die bisherige Regelung beizubehalten und das Rückbaugebot auch weiterhin als ultima ratio anzuwenden, wenn polizeirechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Sicherungsmaßnahmen) nicht bzw. nicht mehr erfolgversprechend seien. "Alternativ sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, wie die Verwahrlosung von Immobilien präventiv vermieden werden kann - beispielsweise mit der Normierung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage", fordert Rasch.

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

"Die Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen fördert das Leitbild der Europäischen Stadt mit kurzen Wegen und kompakter, energieeffizienter Struktur. Im Ergebnis darf es aber nicht zur Verknappung von Bauland oder Marktverzerrungen in Bezug auf Mieten und Grundstückspreise führen. Der gerade in Schwung gekommene Wohnungsneubau würde gebremst und die Situation auf den teilweise angespannten Wohnungsmärken deutscher Ballungszentren sich weiter verschärfen", so der BFW-Chef.

Zentrale Versorgungsbereiche und Anlagen zur Kinderbetreuung

Auch der frühzeitigen Einbeziehung von Versorgungsbereichen in die Flächennutzungspläne steht der BFW deutlich positiv gegenüber. "Nicht nur ältere Menschen sind auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen. Auch mobilere Gruppen profitieren grundsätzlich von zentralen Einkaufsmöglichkeiten. Dies stärkt nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern reduziert auch das Verkehrsaufkommen in urbanen Kontexten", erläutert Rasch. Weiterhin sorge die Integration von Einrichtungen zur Kinderbetreuung in Wohngebieten für eine bedarfsgerechte Versorgung und ein generationengerechtes Deutschland.


Lesen Sie mehr zu den Positionen des BFW in der BFW-Stellungnahme zur Novellierung des Baurechts: http://www.bfw-bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/stellungnahmen_2013/2013_01_25_BFW_SN_BauGB_BauNVO_24012013.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Pressestelle Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

(cl)

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