Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

BGH-Urteil: BFW begrüßt Rechtssicherheit von Ersatzneubau in begründeten Einzelfällen

(Berlin) - Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt das gestrige (9. Februar 2011) BGH-Urteil zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (Az: VIII ZR 155/10). "Die Entscheidung des BGH unterstützt in geradezu mustergültiger Weise den vom BFW seit langer Zeit wiederholten Hinweis, dass zukunftsfähige Wohnungsbestände viel mehr sind als nur die Verbesserung der energetischen Gebäudeeigenschaften und im Einzelfall Überlegungen zum Ersatzneubau angebracht sein können", erklärt BFW-Präsident Walter Rasch. "Die Entscheidung zeigt, dass die Rechtsprechung die Mietrechte keinesfalls auf die leichte Schulter nimmt, sondern eine genaue Einzelfallprüfung vornimmt. Dadurch werden Vorbehalte gegen die im Energiekonzept verankerte Ersatzneubauförderung entkräftet", so Rasch weiter.

Der Bundesgerichtshof hat gestern (9. Februar 2011) entschieden, dass einem Mieter gekündigt werden kann, wenn sich der noch vorhandene Wohnblock in einem schlechten baulichen Zustand befindet und in mehrfacher Hinsicht (u. a. kleine gefangene Räume mit niedrigen Decken, schlechte Belichtung) heutigen Wohnvorstellungen nicht entspricht, während mit dem geplanten Neubau moderne, bedarfsgerechte Mietwohnungen erstellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Miriam Herke, Pressesprecherin Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

(el)

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