BGH-Urteil: Vertraglich vereinbarte Wohnfläche bei Mieterhöhung ausschlaggebend
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat in seinem heutigen (8. Juli 2009) Urteil entschieden, dass bei einer Mieterhöhung die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann entscheidend ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist. Die Toleranzgrenze liegt bei einer Abweichung von bis zu zehn Prozent (VIII ZR 205/08).
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: "Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil konsequent an den Eckpfeilern der Rechtsprechung zur Flächenabweichung ausgerichtet. Nur da wo die Flächenabweichung zu Ungunsten des Mieters über zehn Prozent beträgt ist eine Rückführung auf die tatsächliche Wohnfläche möglich. Wo dies nicht der Fall ist, ist allein die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich und kein juristischer Ansatzpunkt für Korrekturen vorhanden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Miriam Herke, Pressesprecherin
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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