Pressemitteilung |

BGW zur Novelle der europäischen Pestizidzulassung: Gewässerschutz in Europa einheitlich regeln / Deutsche Wasserwirtschaft lehnt unterschiedliche Zulassungszonen ab / Vorsorgender Gewässerschutz sichert Qualität des Trinkwassers

(Berlin) - Die deutsche Wasserwirtschaft fordert, dass die Mitgliedsstaaten auch in Zukunft selbst über die Zulassung und Anwendung von Pestiziden in ihrem Land entscheiden können. „Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einteilung Europas in drei Zulassungszonen wären ein Rückschritt für den Gewässerschutz.

Die hohen deutschen Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitspolitik würden damit ausgehebelt.“ Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Berlin, zur Debatte und Abstimmung über die Novelle der Pestizidzulassung am 22. und 23. Oktober 2007 im Europäischen Parlament.

Der BGW unterstützt in seiner Stellungnahme das Votum des federführenden Umweltausschusses des Europäischen Parlaments für den vorsorgenden Ressourcenschutz. „Für Deutschland würde die von der Europäischen Kommission geplante Einteilung Europas in drei Zulassungszonen bedeuten, dass die in Großbritannien oder Slowenien zugelassenen Pestizide auch in der Bundesrepublik eingesetzt werden dürften“, erläuterte Rebohle. Die EU-Kommission setze dabei vergleichbare Bodenund Standortbedingungen voraus, die es in der Praxis aber nicht gebe, kritisierte der BGW.

„Der Gewässerschutz ist von grundlegender Bedeutung, damit Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität als Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden kann“, betonte Rebohle. Auch bei der Zulassung von Pestiziden gelte der Grundsatz „Vorsorge ist besser als Reparatur“. Mit strengen Zulassungskriterien für Pestizide müsse der europäische Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Umwelt geschont wird und die Aufbereitungskosten minimiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Pressestelle Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

(el)

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