bne zum Urteil des BGH / "Raus aus der teuren Grundversorgung"
(Berlin) - Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zum Preisanpassungsrecht der Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Erdgasversorgung von Tarifkunden erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.:
"Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofes war nötig, um ein wenig Licht ins fallstrickreiche Dickicht der Preisgleitklauseln der Grundversorgung zu bringen. Für Verbraucher ist der Wettbewerb aber immer noch das beste und einfachste Mittel, um der teuren Grundversorgung zu entfliehen. Mit einem Wechsel des Gasanbieters können Kunden laut aktuellen Analysen* mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel hat sich seit 2011 sogar erhöht. Denn während die Preise der Grundversorger in den vergangenen Jahren gestiegen sind, haben Wettbewerber ihre Preise seit 2011 sogar gesenkt."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)
Karsten Wiedemann, Pressesprecher
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810
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