Börsenumsatzsteuer erschwert Außenhandelsgeschäft
(Düsseldorf) - In dieser Woche diskutiert die Politik erneut die Einführung einer Transaktionssteuer auf Börsengeschäfte. Es wird das Ziel angestrebt, Exzesse an den Finanzmärkten zu verhindern und kurzfristige Spekulationsgeschäfte durch einen neuen Kostenfaktor einzudämmen. Diese Idee entfalte allerdings nur auf den ersten Blick ihren Charme. Im Endeffekt überwiegen die Nachteile einer solchen Steuer, warnt NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW):
"Der Gesetzgeber hat die Börsenumsatzsteuer 1991 nicht umsonst abgeschafft. Nicht alles, was dem Staat Geld bringt, muss auch unbedingt umgesetzt werden. Erst recht nicht, wenn wieder einmal der Mittelstand den Kollateralschaden politischer Irrungen zu tragen hat. Reibungsloser Außenhandel braucht das Termingeschäft zur Absicherung gegen Wechselkurs- und Zinsschwankungen. Die durch die Steuer verursachten Kosten wären eine schwere Bürde für unsere Betriebe, die im Außenhandel engagiert und auf Planungssicherheit angewiesen sind. Der Staat ist fiskalisch aus Rosen gebettet. Wir wünschen uns keine neuen Belastungen, sondern politische Rahmenbedingungen, die das solide Kreditgeschäft mit der mittelständischen Wirtschaft fördern."
Schulte sieht in erster Linie Handlungsbedarf im Rahmen der stockenden Bankenregulierung: "Die Risikogewichtung von Mittelstandskrediten ist nach wie vor höher als es für die Finanzierung öffentlicher Haushalte der Fall ist. Eine Entflechtung von klassischem Bank- und Investmentgeschäft steht weiterhin aus, die Rekapitalisierung der Banken kommt nur schleppend voran. Hier herrscht Handlungszwang. Aus volkswirtschaftlicher Sicht verhindert die Transaktionssteuer die unbedingt notwendige Kapitalumsteuerung. Zudem beschädigt sie die unterentwickelte Aktienkultur in unserem Land. Abgeltungssteuer samt Soli sollten als Spekulationsbremse ausreichen", fordert Schulte. Das unter dem Begriff der "Tobin-Tax" bekannte Instrument wirke sich auch auf die Altersversorgung der Belegschaften in den Unternehmen aus: "Die geplante Steuer manövriert den Staat in einen Interessenkonflikt. Auf der einen Seite fördert er mit Zulagen und Steuervorteilen die private Altersvorsorge. Auf der anderen Seite zieht er es den Menschen mit der neuen Steuer und der Besteuerung von Kapitalerträgen wieder aus der Tasche. Klar ist: Sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge leidet bereits heute unter dem Nullzinsdiktat der Europäischen Zentralbank. Höhere Abgaben lassen die Altersvorsorge der Mittelschicht weiter erodieren."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW NRW), Landesgeschäftsstelle NRW
Thomas Kolbe, Pressesprecher
Corneliusstr. 16, 40215 Düsseldorf
Telefon: (0211) 385461-50, Fax: (0211) 385461-51