Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BREKO warnt vor Gefahr der Selbstbedienung durch die RegTP / Regulierer soll zukünftig Höhe der TK-Abgaben selbst bestimmen dürfen

(Bonn) - Im Zuge der Neugestaltung der Ausführungsbestimmungen zum neuen TKG stößt die Übertragungsverordnung auf heftigen Protest der TK-Unternehmen. In ihr wird die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ermächtigt, selber Verordnungen über die TK-Abgaben zu erlassen. Neben Gebühren und Auslagen soll der Regulierer dann auch die Höhe des Telekommunikationsbeitrages und später auch die Abgaben zur Frequenznutzung selbst bestimmen dürfen. Es ist lediglich das Einvernehmen des Finanzministeriums erforderlich.

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) hat erhebliche Bedenken gegen die damit verbundene Preisgabe des Grundsatzes der Trennung von Verordnungsgeber und ausführender Behörde. „Wir sehen das als Freibrief zur Selbstbedienung an", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann den Referenten-Entwurf. „Mit der Übertragung der Zuständigkeit wird nur das ‚Ob' geregelt, nicht jedoch das ‚Wie' - besser gesagt das ‚Wieviel'. In Zeiten leerer Haushaltskassen ist eine detaillierte Angemessenheitsprüfung durch den Finanzminister kaum zu erwarten."

Gegen die Einführung des sogenannten TK-Beitrages (§142 TKG) – d.h. die Umlegung sämtlicher Kosten für Maßnahmen zur Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf die Marktteilnehmer – hatte sich die Wirtschaft bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Mit der Festsetzung der Höhe durch diejenige Behörde, der dieser Betrag zu Gute kommen wird, ist eine neutrale Entscheidung nach Ansicht des BREKO nicht mehr gewährleistet.

Zukünftige Belastungen für Unternehmen nicht vorhersehbar
Die inhaltliche und systematische Neugestaltung des Abgabenrechts im neuen TKG macht zudem die Einschätzung künftiger Beiträge für TK-Unternehmen unmöglich. „Für unsere überwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen sind diese Unsicherheiten wirtschaftlich nicht hinnehmbar", erklärt Lüddemann weiter, „bereits jetzt müssen ausreichende Rückstellungen gebildet werden, um nachträgliche Forderungen erfüllen zu können. Diese Finanzmittel fehlen für den Ausbau der Infrastruktur und die Entwicklung neuer Dienste für unsere Kunden."

Der Verband der City- und Regiocarrier fordert daher in seiner heutigen Stellungnahme die Rücknahme der Verordnungspläne und die Rückkehr zur bewährten Zuständigkeitsregelung mit Verordnungskompetenz und Fachaufsicht beim Wirtschaftsministerium. „Es handelt sich lediglich um eine ‚Kann'-Bestimmung, das BMWA ist keineswegs verpflichtet", so Lüddemann abschließend. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsminister dieses ordnungspolitisch so wichtige Instrument der Abgabenregelung an die nachgeordnete Behörde delegiert. Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen nach unserer Überzeugung auch weiterhin in den Händen des Ministeriums liegen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Peter Eggers, Pressesprecher Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970, Telefax: 0228/2499972

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