BSG - Entscheidung zum Auslands-Zahnersatz: Wo bleibt der europäische Patient?
(Berlin) - Mit dem Urteil vom 30. Juni 2009 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen keinen Anspruch auf einen Zuschuss für einen in Tschechien beschafften Zahnersatz haben, wenn sie nicht zuvor eine Genehmigung des Heil- und Kostenplans bei ihrer Krankenkasse einholen. Nach Auffassung der Kasseler Richter verweigert die AOK die Kostenerstattung zu Recht, da auch bei einer Zahnersatzversorgung im EU-Ausland eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans erforderlich sei - ähnlich wie in Deutschland.
Für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden des FVDZ, Dr. Ernst-J. Otterbach, passt diese BSG-Entscheidung keinesfalls zu der liberalen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Patientenfreizügigkeit in Europa. "Der EuGH hat unter anderem im Fall Kohl/Decker herausgestellt, dass die Erstattung von Leistungen, die im EU-Ausland in Anspruch genommen werden, im ambulanten Bereich nicht von einer Vorab-Genehmigung abhängig gemacht werden dürfen", erklärt Otterbach. In einem weiteren Urteil vom 13. Mai 2003 (Az.: C - 385/99) hat der EuGH entschieden, dass eine niederländische Patientin, die sich in Deutschland zahnprothetisch versorgen ließ, auch ohne vorherige Genehmigung ihrer niederländischen Krankenkasse einen Erstattungsanspruch hat. Durch den Wegfall der Genehmigungspflicht bestehe keine Gefahr, dass das finanzielle Gleichgewicht des niederländischen Sachleistungssystems erheblich gestört wird. Auch der Schutz der öffentlichen Gesundheit sei dadurch nicht gefährdet, was eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit hätte rechtfertigen können.
"Es ist nicht nachzuvollziehen, warum laut BSG ein deutscher Patient jetzt eine Vorabgenehmigung für den Zahnersatz einholen muss", führt Otterbach aus. Mit dieser BSG-Entscheidung würden wieder künstliche Hürden aufgebaut, die der EuGH im Sinne einer Stärkung der Patientensouveränität längst abgebaut hatte. "Statt zwanghaft am deutschen Sachleistungssystem festzuhalten, sollte man sich besser an dem europakonformen Kostenerstattungssystem ausrichten, das transparent und unbürokratisch ist."
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