Pressemitteilung | k.A.

BSI-Vorsitz geht vom IVD auf den GdW über / Bilanz und Ausblick: Energiewende, Mietrecht, Haushaltsmittel als zentrale Themen / Bündelung der Interessen sorgt für Stärkung der Immobilienwirtschaft

(Berlin) - Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD, übergibt am Freitag, 1. Juli 2011, turnusgemäß den Vorsitz der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) an Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

"Die vergangenen zwölf Monate waren politisch herausfordernd und insbesondere geprägt von der Energie- und Klimapolitik sowie der Verantwortung, die der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bei der Steigerung der Energieeffizienz zukommt. Im Verlauf der Diskussionen konnte die BSI einen wesentlichen Beitrag leisten, dass die zunächst unrealistischen Vorstellungen der Bundesregierung auf ein zwar immer noch ambitioniertes, aber realistischeres Maß zurückgeschraubt wurden", so die Bilanz des scheidenden BSI-Vorsitzenden. Im Zuge des Verfahrens zum Energiekonzept habe sich die Politik dem ökonomisch Machbaren und sozial Verantwortbaren angenähert: "Hierbei ist insbesondere die Anpassung der Zielsetzung vom ursprünglich angestrebten Nullemissions-Standard im gesamten Wohngebäudebestand hin zu einer 80-prozentigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2050 zu nennen. Und die gleichzeitg eingeführte Verankerung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist Dreh- und Angelpunkt für die Akzeptanz und Umsetzbarkeit des Energiekonzeptes. Doch ohne ausreichende Ausstattung des Gebäudesanierungsprogramms und ohne die Einführung der Förderung von Ersatzneubau wird auch diese Zielmarke nicht zu erreichen sein", erläuterte Kießling die hohen Anforderungen, die an Vermieter, Hauseigentümer und Mieter zur Verwirklichung der Klimaschutzziele gestellt werden.

Ausstattung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms

Als ebenfalls positives Signal führte Kießling den Beschluss der Bundesregierung an, das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zumindest für die nächsten drei Jahre mit einem Volumen von jährlich 1,5 Milliarden Euro jährlich auszustatten. "Auch wenn wir uns im Klaren darüber sind, dass diese Mittel noch lange nicht ausreichen, um die von der Bundesregierung selbst im Energiekonzept geforderte Sanierungsrate von zwei Prozent zu erreichen. Dafür wären mittelfristig fünf Milliarden Euro notwendig." Als wichtiges Anliegen der Immobilienwirtschaft während seiner Amtszeit bezeichnete der neue BSI-Vorsitzende Axel Gedaschko nach wie vor die langfristige Verstetigung der bereit gestellten Mittel über das Jahr 2014 hinaus. Dies sei dringend notwendig, damit die Unternehmen Planungssicherheit erhielten.

Energieeinsparverordnung 2012

"Ein Hauptthema des kommenden Jahres wird die von der Politik gewollte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein, die die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen wird", so Gedaschko. Bei der Novelle sei zu beachten, dass die derzeitigen Anforderungen an energetisches Bauen und Modernisieren innerhalb der EnEV angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten nicht steigen dürfen, wenn die energetische Modernisierung an Fahrt aufnehmen soll. Aus den EU-Anforderungen ergebe sich nicht die Notwendigkeit einer Verschärfung. Diese wäre ausschließlich hausgemacht. Innerhalb von Europa nehme Deutschland bereits eine Spitzenstellung bei den energetischen Anforderungen ein.

Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, für die derzeit ein Gesetzentwurf vorliegt, bezeichnet Kießling als Schritt in die richtige Richtung. Um die erwünschte Breitenwirkung zu erzielen, müssten jedoch noch Änderungen erfolgen. "Die Voraussetzungen, um in den Genuss einer steuerlichen Abschreibung zu kommen, müssen vereinfacht werden. Andernfalls wird es nur eingeschränkt gelingen, Kapital für die energetische Gebäudesanierung zu mobilisieren", mahnte Gedaschko mit Blick auf das kommende Jahr. Die steuerliche Förderung sollte für alle Bestandssanierungen gewährt werden, die Neubauniveau erreichen. Auch derjenige müsse eine Abschreibungsmöglichkeit erhalten, der nicht das ganze Haus saniert, sondern aus den notwendigen Gesamtmaßnahmen drei oder vier Pakete schnürt, solange die Teilaufträge auf das Ziel Neubauniveau ausgerichtet sind. Andernfalls dürfte regelmäßig die Finanzkraft der Hauseigentümer überfordert werden.
Erneuerbare Energien

Gebäudeeigentümer nutzen - dort wo es wirtschaftlich sinnvoll ist - zunehmend erneuerbare Energien sowohl für die Wärme- als auch für die Stromerzeugung. Etwaige Nutzungspflichten an dieser Stelle wären kontraproduktiv und würden Sanierungen blockieren, erklärten die Präsidenten übereinstimmend.

Änderung des Mietrechts

Der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts stellt für Kießling einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Klimaschutzziele dar: "Die Einführung einer Duldungspflicht durch den Mieter und der Ausschluss des Mietminderungsrechts bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen geben dem Vermieter die notwendige Planungssicherheit, ohne den Mieter zusätzlich finanziell zu belasten." Jetzt gelte es, die Umsetzung des Gesetzentwurfes eng zu begleiten, so Kießling. Vor allem bei den Regelungen zum Energiecontracting gebe es noch Änderungsbedarf, ergänzte Gedaschko. Die geplante Neuregelung des Energiecontractings erweitere nicht die bestehenden Möglichkeiten sondern schwäche sie ab.

Starke Vertretung der Immobilienbranche

"Der konzentrierte Auftritt von sieben Verbänden in der BSI sorgt für eine starke Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft in der Politik. Wichtig ist es, dass sich unsere Branche nicht auseinanderdividieren lässt, sondern mit einer Stimme spricht", betonte Kießling. Bei den Anhörungen im Bundestag, den politischen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und bei der Arbeit mit den Ministerien habe sich die Zusammenarbeit ausgezeichnet bewährt. "Auch künftig gilt es, die Kooperationen in der Branche weiter zu stärken", erklärten die Präsidenten. Dies solle auch durch eine weiterhin enge Zusammenarbeit mit Haus & Grund Deutschland und dem Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA gewährleistet werden. "So bringen wir gemeinsam die Interessevertretung der Branche voran", so Kießling und Gedaschko.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), c/o GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 82403 151, Telefax: (030) 82403 159

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