Bsirske fordert Rahmenregelung zur Daseinsvorsorge
(Berlin) - Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske hat bei einer Anhörung des Europäischen Parlaments der EU-Kommission Doppelzüngigkeit vorgeworfen. Die Kommission habe in einem Weißbuch eine Rahmenregelung für Leistungen der Daseinsvorsorge verneint und gleichzeitig mittels der zwischenzeitlich zurückgezogenen Dienstleistungsrichtlinie versucht, tief in die innerstaatliche Rechtssetzung und in die öffentliche Daseinsvorsorge einzugreifen. Das sei laut Bsirske nicht hinnehmbar: Daseinsvorsorge muss Aufgabe der Kommunen, der Länder und des Bundes bleiben.
Bsirske, der als erster Gewerkschafter zu einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments geladen war, sprach sich für eine Rahmenregelung zur öffentlichen Daseinsvorsorge aus. Es muss geklärt werden, was europäischem Wettbewerbsrecht unterliegt und was nicht. Aufgaben der Daseinsvorsorge gehören dabei in die Verantwortung der Mitgliedstaaten, so Bsirske. Das müsse die EU-Kommission mit einer Richtlinie zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge klarstellen.
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