BStBK: Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist kontraproduktiv
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages nochmals ausdrücklich gegen die Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten ausgesprochen.
Die geplante Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG wird weder zu der beabsichtigten Rechtsvereinfachung noch zu Steuermehreinnahmen führen. Sie birgt vielmehr neue Haushaltsrisiken, führt zu einer weiteren Komplizierung der Steuererklärung, schafft neues Streitpotential mit der Finanzverwaltung und führt unter anderem zu einer Ungleichbehandlung von Personengesellschaften bzw. deren Gesellschaftern und Kapitalgesellschaften so die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Eingabe.
Die vollständige Eingabe ist auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de auf der Startseite unter Aktuelles BStBK-Stellungnahmen abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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