BStBK begrüßt Steuererleichterungen für Hochwasseropfer
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die Steuererleichterungen, die das Bundesfinanzministerium den Betroffenen von Naturkatastrophen in Aussicht gestellt hat. Der Maßnahmenkatalog ist unter www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Neue/WeitereVeröffentlichungen abrufbar.
Zur Linderung der finanziellen Belastung der Hochwasseropfer können die steuerlichen Hilfsmaßnahmen wie z. B. Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen dabei von den betroffenen Ländern im vorgegebenen Rahmen getroffen werden. Entsprechende Billigkeitsmaßnahmen sind von den Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Bei den obersten Finanzbehörden der vom Hochwasser betroffenen Länder stehen spezielle Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Bundessteuerberaterkammer ruft alle Steuerberaterinnen und Steuerberater auf, die Betroffenen unbürokratisch zu unterstützen und die Mandanten auf die möglichen steuerlichen Maßnahmen hinzuweisen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Neue Promenade 4
10178 Berlin
Telefon: 030/2400870
Telefax: 030/24008799