BStBK begrüßt Verbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform 2008 - weiterer Feinschliff ist aber dringend geboten
(Berlin) - Der heute (14.03.2007) vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 enthält aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem zuvor vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Referentenentwurf schon einige Verbesserungen; weiterer Feinschliff ist aber im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren dringend geboten.
So ist die nunmehr vorgesehene Möglichkeit, anstelle der Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro eine Poolbewertung mit pauschaler Abschreibung über fünf Jahre vorzunehmen, eine Second-Best-Lösung. Zumindest können hierdurch die neu entstehenden Bürokratiekosten begrenzt werden. Kehrseite der Medaille ist , dass nun auch der Mittelstand auf die bisherige Sofortabschreibung verzichten muss.
Auch die Verbesserung im Bereich der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen entspricht einer Forderung der Bundessteuerberaterkammer. Denn nunmehr wird in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass steuerfreie Gewinnanteile nicht infolge der Neuregelung systemwidrig nachversteuert werden.
Die geringere Hinzurechnung von Miet- und Leasingzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter bei der Gewerbesteuer ist zwar zu begrüßen, entspricht aber noch nicht vollständig den Bedürfnissen der Praxis. Zumindest bei Mietzahlungen können nicht pauschale Finanzierungsanteile unterstellt werden, die Höhe der Hinzurechnung muss hier noch einmal überprüft werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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