Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR
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BStBK begrüßt Vorlage an das Bundesverfassungsgericht / Steuerpflichtige haben ein Recht auf verständliche Normen

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die vom Bundesfinanzhof (BFH) am 31. Oktober veröffentlichte Vorlage zur Mindestbesteuerung an das Bundesverfassungsgericht. Mit der Regelung aus dem Jahr 1999 verstößt der Gesetzgeber aus Sicht des BFH gegen das Gebot der Normenklarheit. „Viele deutsche Steuerrechtsnormen sind unverständlich, und zwar nicht nur für die Steuerpflichtigen, sondern selbst für Experten! Die BFH-Vorlage ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, die Qualität der Steuergesetze zu verbessern“, so Dr. Klaus Heilgeist, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

In Anbetracht vieler offener Fälle und anhängiger Verfahren zur Mindestbesteuerung ist aus Sicht der BStBK zu hoffen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bald eine endgültige Klarstellung bringen wird. Der BFH hatte die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung in einer Reihe von Fällen bereits festgestellt.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 79.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

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