Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

BStBK: Die Ankündigungen von Bundesarbeitsministerin Nahles sind Schritte in die richtige Richtung

(Berlin) -Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, einzelne Regelungen des seit dem 1. Januar 2015 gültigen Mindestlohnes zu überarbeiten und praxisbezogener auszugestalten. Die Spitzenorganisation der Steuerberater meint aber, dass diese nur ein erster Schritt sein könnten.

Bei den Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit plant das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Verdienstgrenze von 2.958,00 Euro für saisonale Beschäftigungsverhältnisse oder solche mit stark schwankenden Arbeitszeiten beizubehalten. Nur für Arbeitsverhältnisse mit längerem Bestand soll die Dokumentationsgrenze auf 2.000,00 Euro abgesenkt werden. Gänzlich entfällt die Pflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen. Aus Sicht der BStBK ist dieses Vorhaben ein Schritt in die richtige Richtung. Denn gerade die Dokumentationspflichten verursachen in den betroffenen Unternehmen einen enormen bürokratischen Aufwand. Die Absenkung der Grenze für die Dokumentationspflicht hat die BStBK seit jeher gefordert, denn zu Mindestlohn-Konditionen müssten dafür 348 Stunden monatlich geleistet werden.

Die BStBK empfiehlt, die Grenze insgesamt auf 2.000,00 Euro zu senken, statt eine zweite neue Grenze einzuführen. Diese wirft nur neue Fragen auf: Was ist unter einem Arbeitsverhältnis mit längerem Bestand zu verstehen? Wie viele Monate muss es bestehen? Die BStBK appelliert an den Gesetzgeber, hier für Rechtsicherheit zu sorgen.

Die Ankündigung von Ministerin Nahles, die Regelungen zur Auftraggeberhaftung zu entschärfen, stößt bei der BStBK grundsätzlich auf Zustimmung. Hierzu fordert die BStBK aber, die Klarstellung im Mindestlohngesetz vorzunehmen. Da gerade die zivilrechtlichen Haftungsfragen für große Unsicherheit bei den Unternehmen sorgen, ist eine bloße Anweisung der Zollverwaltung unzureichend.

Weiter kündigt das BMAS eine genauere Definition des Begriffs "Ehrenamt" im Bürgerlichen Gesetzbuch an. Die BStBK begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich, da im Bereich des Ehrenamts die Unsicherheit nicht nur beim Mindestlohn, sondern immer wieder auch bei sonstigen sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzungsfragen auftritt.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 94.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Minou Khodaverdi, Leiterin, Presse und Kommunikation Behrenstr. 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 240087-0, Fax: (030) 240087-99

(wl)

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