BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen
(Berlin/Bonn) -Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat jetzt in Kooperation mit dem FGK - Fachverband Gebäude-Klima e.V. den Praxisleitfaden "Kältemittel. Anwendung der F-Gase-Verordnung für Neu- und Bestandsanlagen" veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie zukünftig mit Kälteanlagen verfahren werden kann, wenn sie ausgetauscht oder auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden müssen. Der BTGA-Leitfaden soll sowohl Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch Planer und Betreiber einer Kälteanlage durch Informationen unterstützen. Er ist als Hilfestellung gedacht und nicht als technische Vorgabe. Der BTGA-Leitfaden "Kältemittel" ist zum Preis von 15,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de > Publikationen > BTGA-Webshop erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.
Der BTGA-Leitfaden "Kältemittel" bietet Hinweise für die Planung und Ausführung von neuen Kälteanlagen und für Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsanlagen in Gebäuden, insbesondere für Klimakälte, Gewerbekälte, Rechenzentren und Serverkühlung, Industrie- und Prozesskälte und Wärmepumpen. Außerdem werden die Unterschiede zwischen nicht fluorierten (natürlichen) und fluorierten Kältemitteln mit niedrigem Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) vorgestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA)
Jörn Adler, Pressereferent
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20608887-30, Fax: (030) 20608887-99
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
