Pressemitteilung | Deutsche Burgenvereinigung e.V.

Bündnis begrüßt Denkmalabschlag im Grundsteuerreformgesetz und fordert Bundesrat auf, ebenfalls zuzustimmen

(Berlin) - Heute Vormittag hat der Bundestag das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. "Wir begrüßen es, dass nun auch ein Denkmalabschlag für private Baudenkmäler im Grundsteuerreformgesetz enthalten ist. Damit werden rund 500.000 private Denkmalbesitzer eine Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz zum Erhalt des baulichen Kulturerbes im Interesse der Allgemeinheit erhalten", erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum. Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem Steuernachlass werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen und große Unterhaltslasten gewürdigt.

"Gefordert hatte unser Denkmalbündnis, in dem wir uns neben fünf weiteren bundesweit aktiven Organisationen engagieren, einen Denkmalabschlag in Höhe von 25 Prozent. Nun sind im Gesetz nur 10 Prozent verankert. Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer Denkmalabschlag in der Koalition nicht machbar. Gleichzeitig sind wir im Denkmalbündnis alle außerordentlich froh, dass diese - wenn auch kleine - Ersatzregelung überhaupt zu Stande gekommen ist. Unser gemeinsames Ziel war eine vollständige Kompensation der im Gesetzesvorhaben entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten für die Besonderheiten alter Gebäude, sowie für den entfallenden allgemeinen Denkmalabschlag, den die 16 Länder bis Inkrafttreten des neuen Gesetzes gewähren. Immerhin haben wir nun eine im Grundsteuerreformgesetz festgeschriebene Wertschätzung der Leistungen der privaten Denkmalbesitzer erreicht", so von Dallwitz.

Das Bündnis hofft nun darauf, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November dem Grundsteuerreformgesetz mit dem Grundsteuerabschlag für Baudenkmäler zustimmen wird. Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32 Grundsteuergesetz zu beantragen.

Zahlreiche Kulturinstitutionen, wie das Kulturstaatsministerium und die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, die brandenburgische Kulturministerin Dr. Martina Münch, haben das seit Monaten aktive Denkmalbündnis unterstützt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst hatten sich zusammengeschlossen, um eine Schlechterstellung des architektonischen Kulturerbes durch die Grundsteuerreform zu verhindern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Burgenvereinigung e.V. Pressestelle Marksburg, 56338 Braubach Telefon: (02627) 536, Fax: (02627) 8866

(tr)

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