Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) gegründet
(Berlin) - Am 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Zahlreiche bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:
1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit.
3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss obligatorisch sein.
Gründungsmitglieder des BfZ sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / mobile Jugendarbeit- Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit - DBSH- Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte- Bundesarbeitsgemeinschaft "Ausstieg zum Einstieg"- ado - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland- Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V.- AWO-Passgenau e.V. (Trägerverbund der AWO-Fanprojekte)- Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj - KOS.
Als Sprecher*innen wurden Michael Leinebach (DBSH) und ein/e Vertreter/in der BAG Fanprojekte gewählt.
Praktiker*innen und Berufsverbände sehen seit Jahrzehnten die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen die Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Schon in Kommentierungen zum SGB VIII wird unterstrichen, dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht ein Rudiment aus Zeiten sei, "in der das Jugendamt noch als Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrechtin der Sozialen Arbeit (BfZ)'Helfer des Gerichts' angesehen wurde".1 Ein aktuelles Rechtsgutachten2 unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens.
Vor dem Hintergrund einer immer schwieriger werdenden Lage im Arbeitsfeld wurde bereits 2014 eine Arbeitsgruppe mit Praktiker*innen aus dem Feld der Fanprojektarbeit ins Leben gerufen, die um Vertreter*innen aus der Wissenschaft, der Trägerlandschaft sowie Praktiker*innen aus angrenzenden Bereichen der aufsuchenden Arbeit bzw. der Arbeit mit sogenannter schwieriger bzw. gefährdeter Klientel erweitert wurde und mit der analytischen Betrachtung des praktischen, berufspolitischen und juristischen Umfelds der Fanprojekte und im Weiteren auch der Sozialen Arbeit mit auffälligen Jugendkulturen begann.
Im Wissen um die zentrale Bedeutung eines Zeugnisverweigerungsrechts haben nunmehr die Bundesverbände verschiedenster Felder der Sozialen Arbeit beschlossen, in Vertretung Ihrer Mitglieder, der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die durch das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts konkret Betroffene der jetzigen Regelung sind, das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) zu gründen.
Quelle und Kontaktadresse:
DBSH e.V. - Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
Pressestelle
Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin
Telefon: (030) 288 756 312, Fax: (030) 288 756 329