Pressemitteilung | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Bürgergeld als Rettungsanker für unterhaltspflichtige Arbeitnehmer

(Nürnberg) - Das Bürgergeld wird in der öffentlichen Diskussion oft als Unterstützung für Arbeitsunwillige dargestellt. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Viele Empfänger sind durchaus erwerbstätig oder befinden sich in akuten Notlagen. Besonders betroffen sind getrennte oder geschiedene Eltern, die trotz Vollzeitarbeit durch hohe Unterhaltszahlungen unter das Existenzminimum rutschen.

Arbeiten und trotzdem bedürftig: Die vergessene Realität

Ein typisches Beispiel verdeutlicht das Problem: Ein Vater mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro zahlt für zwei Kinder insgesamt 1.009 Euro Unterhalt. Bei einer angemessenen Miete von 903 Euro in Frankfurt bleiben ihm nur 588 Euro zum Leben - weit unter dem Selbstbehalt von 1.450 Euro. Hier entsteht eine Bedarfslücke von 862 Euro monatlich.

"Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie trotz Arbeit einen Anspruch auf Bürgergeld haben können", erklärt Manfred Hanesch Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht sowie Experte des ISUV-Coachingteams Bürgergeld. "Gerade Unterhaltspflichtige geraten nach Trennungen oft in existenzielle Schwierigkeiten, obwohl sie ihrer Arbeit nachgehen und ihre Unterhaltspflicht erfüllen."

Bürgergeld als sozialer Ausgleich

Das Bürgergeld kann in solchen Fällen als Aufstockung wirken. Voraussetzung ist, dass die Kinder regelmäßig zu Besuch kommen - bereits zehn Tage im Monat reichen aus. Dann können sie anteilig in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden. In dem genannten Beispiel würde sich ein Bürgergeldanspruch von rund 561 Euro ergeben, der die existenzielle Notlage deutlich entspannt. Die Berechnung berücksichtigt dabei realistische Faktoren: Die tatsächlichen Mietkosten nach örtlicher Mietstufe, Freibeträge beim Erwerbseinkommen und die anteiligen Bedarfe der besuchenden Kinder. Überzahlungen beim Unterhalt werden dabei sogar bedarfsmindernd angerechnet.

Reform des Unterhaltsrechts dringend nötig

Der ISUV e.V. sieht in der aktuellen Situation ein strukturelles Problem. Der Selbstbehalt von 1.450 Euro wurde zuletzt 2022 angepasst und liegt heute unter dem Bürgergeld-Regelsatz plus angemessener Unterkunft. Eine Reform des Unterhaltsrechts mit Erhöhung des Selbstbehalts auf mindestens 1.750 Euro und besserer Berücksichtigung regionaler Mietunterschiede wird gefordert.

Bis dahin bleibt das Bürgergeld ein wichtiger Rettungsanker für erwerbstätige Eltern in Unterhaltspflicht. Es zeigt: Das Bürgergeld ist eben nicht nur für "Totalverweigerer", sondern hilft Menschen in echten Notlagen - und das völlig zu Recht.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV), Sulzbacher Str. 31, 90489 Nürnberg, Telefon: 0911 550478

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