Pressemitteilung | VDSI e.V. - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
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Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsabbau werden: VDSI und DIE ARBEITSMEDIZIN fordern Nachsteuerung bei NRW BR-Drs. 735/25

(Berlin) - Der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. – und DIE ARBEITSMEDIZIN warnen gemeinsam vor gravierenden Folgen des nordrhein-westfälischen Gesetzesantrags BR-Drs. 735/25 („Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit“). Insbesondere die vorgesehenen Änderungen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, Artikel 7) sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG, Artikel 1/2) gingen deutlich über einen Abbau von Formalien hinaus und könnten in der Praxis zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen.

Kritisch bewerten die Verbände vor allem die geplante Verlagerung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten auf die Unfallversicherungsträger. „Das wäre ein Systemeingriff mit enormer Flächenwirkung – allein unterhalb der 50er-Schwelle liegen in Deutschland rund 3,4 Millionen Unternehmen“, heißt es in der gemeinsamen Bewertung. Entscheidend sei, dass Betreuung wirksam, qualitätsgesichert und rollenklar bleibt – und nicht durch unklare Zuständigkeiten, fehlende Mindeststandards oder Ressourcenfragen geschwächt wird.

Aus Sicht von VDSI und DIE ARBEITSMEDIZIN bestehen insbesondere folgende Risiken:

• Kapazitäten und Qualität: Unklar bleibt, wie eine flächendeckende Betreuung mit verlässlichen Mindeststandards praktisch gewährleistet werden soll.

• Rollenklarheit/Interessenkonflikte: Beratung, Aufsicht und Versicherung dürfen nicht vermischt werden; Transparenz und funktionale Trennung sind zwingend.

• Rechts- und Umsetzungsrisiken: Formulierungen wie „soweit dies erforderlich ist“ drohen Rechtsunsicherheit und Minimallösungen zu begünstigen.

• Jugendarbeitsschutz: Neue Verfahrensschleifen und Zuständigkeitsfragen können statt Entlastung zusätzliche Bürokratie und Verzögerungen erzeugen.

Der VDSI und DIE ARBEITSMEDIZIN befürworten einen intelligenten Bürokratieabbau durch Digitalisierung, vereinfachte Nachweiswege und eine risikoorientierte Ausgestaltung – ohne tragende Präventionsstrukturen zu schwächen. Sie appellieren an die zuständigen Bundesratsgremien, den Antrag in den genannten Punkten grundlegend nachzuschärfen.

Quelle und Kontaktadresse:
VDSI e.V. - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit, Marienstr. 30, 10117 Berlin, Telefon: 0611 15755-0

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