Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Bürokratieabbau nach wie vor Flickwerk

(Stuttgart) - Als „lobenswert, aber manchmal wenig durchdacht“ bezeichnete Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert die Entbürokratisierungsinitiative der Landesregierung.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüße im Grundsatz die Bemühungen der Landesregierung, betonte Hackert. Einzelne Positionen glichen jedoch eher Schnellschüssen und seien „oft nicht zu Ende gedacht“. Die Landesregierung schlage zum Beispiel unter anderem vor, die Anhebung der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen. Dies bringe zwar für die Vergabestellen eine Verwaltungsvereinfachung, sagte Hackert, da sie nur oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausschreiben müssen. Aus Sicht der handwerklichen Bieter zementiere dies jedoch den Zwei-Klassen-Rechtsschutz und baue ihn sogar weiter aus, weil unterhalb der EU-Schwellenwerte ein gerichtlicher Rechtsschutz bei Vergabefehlverhalten öffentlicher Auftraggeber nicht bestehe. Hackert: „Davon sind wegen des üblichen Volumens die meisten handwerklichen Bauaufträge betroffen.“

Der grundsätzlichen Abschaffung der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmer steht der Handwerkstag kritisch gegenüber. Denn dies sei durchaus eine Möglichkeit, erklärte Hackert, unseriöse Generalunternehmer und ihrer Nachunternehmer von den korrekten Betrieben zu trennen, die in ihre Angebotskalkulation nicht von vornherein wettbewerbsverzerrend hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge einfließen lassen. Der Nachunternehmer könne seinem Generalunternehmer den Nachweis, dass seine Mitarbeiter bei der Krankenkasse angemeldet sind, problemlos durch eine entsprechende Bescheinigung der Einzugsstelle erbringen: „Dieser Aufwand ist im Interesse fairen Wettbewerbs in Kauf zu nehmen.“

Wenn die Landesregierung zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit Vorschläge mit EU-rechtlicher Dimension unterbreite, so Hackert weiter, sollte auch die EU-rechtlich bedingte Verpflichtung der Kleinbetriebe, bereits ab einem Beschäftigten kostenintensive arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen, abgeschafft werden. Hier sei ein Schwellenwert von 20 Beschäftigten sinnvoll: „Darunter muss wenigstens ein vereinfachtes Verfahren möglich sein.“

Hackert verwies auf eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Danach betragen in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten – die im baden-württembergischen Handwerk mehr als die Hälfte aller Betriebe ausmachen – die internen und externen Bürokratiekosten 4.400 Euro pro Arbeitsplatz, in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten aber nur 350 Euro pro Kopf. Großbetriebe könnten ausreichende Verwaltungskapazitäten aufbauen, um Formular- und Aktenberge in den Griff zu bekommen: „Aber wie soll das ein Handwerksmeister schaffen, der oft wenige oder gar keine Mitarbeiter hat?“ Der Mittelstand brauche seine Kraft, um neue Märkte zu erschließen, neue Produkte zu entwickeln und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Die Betriebe stöhnten weiterhin unter der Last einer staatlich verordneten Bürokratie. Daran ändere auch die angekündigte dritte Tranche zum Bürokratieabbau wenig, die erneut nicht konkret die Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe im Blick habe, sondern die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die finanzielle Entlastung der Kommunen.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag Frau Eva Hauser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: 0711/1657-401, Telefax: 0711/1657-444

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