Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS-Statement zur Entscheidung des Bundesrates zur Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten

(Bonn) - Die heutigen Beschlüsse des Bundesrates sind ein Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Rechtsanspruch auf Versorgung mit Internet und Telefon soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Grundversorgung ermöglicht werden. Diese ist wichtig und unverzichtbar für die wirtschaftliche und soziale digitale Teilhabe. Auch wenn die Versorgung erster Haushalte fast noch pünktlich beginnen kann, so wurde aber doch die Chance vertan, Endnutzer mithilfe von allen Technologien zügig anzubinden. Um die digitale Grundversorgung künftig zu beschleunigen, wäre es aus Sicht des BUGLAS wünschenswert, dass alle, auch mobile Anschlusstechnologien zugelassen werden. Eine in dieser Weise verstandene Technologieneutralität würde für die Glasfaser-ausbauenden Unternehmen mehr Planungssicherheit schaffen, da dann nicht kurzfristig umgeplant und Baukapazitäten abgezogen werden müssten. Anstatt die Ressourcen auf den schnellen Glasfaserausbau in der Fläche zu konzentrieren, müssten Einzelanschlüsse sehr aufwendig realisiert werden. Gerade das kann nicht im Sinn eines möglichst zügigen und möglichst flächendeckenden Ausbaus sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Eduard-Pflüger-Str. 58, 53113 Bonn Telefon: (0228) 909045-10, Fax: (0228) 909045-88

(mw)

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