Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer – „Schwerer Rückschlag“
(Bonn/Berlin) – Der Bundesfinanzhof in München hat gestern seine ersten Entscheidungen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und dabei die Klagen von 3 Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Damit bestätigte das höchste deutsche Steuergericht das seit Jahresbeginn in elf Bundesländern gültige Bundesmodell.
Schwerer Rückschlag für Eigenümer*innen
Der Verband Wohneigentum, der bundesweit die Interessen selbstnutzender Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, wertet die Entscheidung als „schweren Rückschlag für Eigentümer und Eigentümerinnen, die sich durch das Urteil eine Abkehr von den umstrittenen Bewertungsregeln und eine Erleichterung für ihre Situation erhofft hatten.“ Der Verband Wohneigentum appelliert an die Kommunen, die Hebesätze so zu gestalten, dass eine gerechte Verteilung zwischen Wohnen und gewerblich genutzten Grundstücken gewährleistet ist.
Individuelle Realität nicht abgebildet
Verbandspräsident Peter Wegner betont: „Die BFH-Entscheidung ist zu respektieren. Für Millionen Eigentümer allerdings bildet die auf pauschalen Berechnungen beruhende Ermittlung des Grundstückswerts ihre individuelle Realität nicht ab. Sie können die teilweise drastischen Erhöhungen der Grundsteuer nicht nachvollziehen und vielfach auch nicht bezahlen. Das erleben wir in unseren Beratungen.“
Zugleich verweist Wegner noch einmal auf das grundlegende Akzeptanzproblem des Modells seit seiner Einführung. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Modell komplex und schwer zu vermitteln. Im Idealfall sollte eine Steuer gerecht und nachvollziehbar sein“, so Wegner.
In anderen Bundesländern laufen aktuell noch Klageverfahren, u.a. in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. (VWE), Katrin Ahmerkamp, Pressesprecher(in), Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn, Telefon: 0228 6046820
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