Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz: "Tarifgestützte Mindestlöhne aber ordnungspolitisch besser als Gesetzesdiktate" / iGZ begrüßt grundsätzlich geplante Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

(Münster) - Geeinigt haben sich die Koalitionspartner jetzt darauf, dass in Kürze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festgelegt wird. Anders als bei dem von iGZ, BZA und DGB-Einzelgewerkschaften angestrebten tarifgestützen Branchen - Mindestlohn, soll nun künftig der Gesetzgeber und nicht die Tarifparteien über einen "Mindestlohn" entscheiden.

Grundsätzlich begrüßt es der iGZ, dass die Bundesregierung nach jahrelangem Gezerre nun einvernehmlich soziale Mindeststandards in der Zeitarbeit für notwendig erachtet und bestimmte "Auswüchse" bei den Löhnen beseitigen wolle. "Allerdings wäre der von uns vorgeschlagene Weg über tarifvertraglich festgelegte Mindestbedingungen ordnungspolitisch besser gewesen als das jetzt geplante Gesetzesdiktat", erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz. Wenn die unterste Entgeltregelung bei 7,21 Euro (West) läge, könnten sicherlich alle in der Branche mit dieser Untergrenze als Kompromiss leben. Stolz appellierte insoweit an den Gesetzgeber, zumindest die Kernanliegen der bisherigen iGZ-Initiative von der Sache her im weiteren Gesetzgebungsverfahren umzusetzen:

- Armutslöhne in der Zeitarbeit verhindern;

- Eklatante Wettbewerbsnachteile zwischen den Anbietern abschaffen;

- EU-Sozialdumping wirksame Schranken setzen.

Wenn CDU/CSU und SPD nicht in der Lage seien, diese minimalen sozialen Schutzschirme für die Zeitarbeitskräfte zu regeln, sei eine zukünftige Kritik an sozialen Missständen in der Branche wenig glaubwürdig. Stolz: "Die Politik hat es jetzt in der Hand - sie muss zügig handeln und darf nicht nur Placebos verteilen."

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Leiter, Presse Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

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