Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Bundesgesundheitsministerium gibt grünes Licht für G-BA-Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe / bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: Großer Schritt in die richtige Richtung

(Essen) - Als "großen Schritt in die richtige Richtung" hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium gebilligte Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Kranken- und Altenpflegeberufe begrüßt. Dazu Andrea Kapp: "Endlich ist auch in Deutschland der Weg dafür geebnet, dass examinierte Pflegefachkräfte bislang rein ärztlich verantwortete Aufgaben der Heilkunde wie spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen können."
Das Bundesministerium für Gesundheit beanstande die Richtlinie nicht, die allen staatlich geprüften Pflegekräften das Recht auf Teilnahme an Modellversuchen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten gewährt, heißt es sinngemäß im Schreiben von Ministerialrat Joachim Becker an den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17. Februar 2012. Damit könne die Richtlinie in Kraft treten.
Interessanter Hinweis des Leiters der Unterabteilung 22 (Krankenversicherung) im Gesundheitsministerium an den G-BA: "Dass die erforderliche Qualifikation erreicht wurde, ist im Anschluss an die (Gesundheits- und Krankenpflege- bzw. Altenpflege-)Ausbildung in einer staatlichen Prüfung nachzuweisen. Damit sind die in den jeweiligen Berufsgesetzen Regelungen enthalten, die die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten enthalten. Ihnen kann nicht durch verbindliche Qualitätsanforderungen vorgegriffen werden, die in der Richtlinie formuliert sind."
Erfreulich sei, wie deutlich das Ministerium gegenüber dem G-BA die Regelungskompetenzen von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium bei den Pflegeausbildungen klarstelle, sagte bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.
Im Interesse der in ambulanten und stationären Einrichtungen tätigen Pflegekräfte sollte auch das geplante Pflegeberufegesetz, das Kranken- und Altenpflegeausbildungen zur generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen soll, die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der Pflegeberufe eindeutig definieren.
"Dies wird den Pflegeberuf so aufwerten, wie es die gute Ausbildung der Pflegenden verdient, und erleichtert den Weg für eine Akademisierung der Pflege," betonte Kapp. Imagekampagnen zur dringend nötigen Gewinnung von Berufsnachwuchs und Fachkräften ließen sich dann weit überzeugender führen als bisher.
Nach der überarbeiteten G-BA-Richtlinie liegen Diagnose, deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung weiterhin in ärztlicher Verantwortung. - Wann und in welchem Umfang nun die Modellvorhaben realisiert werden, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die G-BA-Richtlinie demnächst in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Annastr. 58-64, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

(rf)

NEWS TEILEN: