Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. - Hauptstadtbüro

Bundeskabinett verordnet GOZ-Novelle / Gebührenverordnung für Zahnärzte tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die vom Bundesrat durch einen Budgetvorbehalt nochmals verschärfte Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) endgültig verabschiedet. Sie ist somit ab 1. Januar 2012 Rechtsgrundlage aller zahnärztlichen Privatbehandlungen in Deutschland. Der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher sieht in dieser Entscheidung eine schwere Hypothek für die Zukunft der Zahnarztpraxen.

"Die Bundesregierung hat durch ihre Entscheidung, die Kernforderung der Zahnärzte zu ignorieren und den Punktwert der GOZ auch nach 24 Jahren nicht an die realen wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, das gesetzeswidrige Verhalten der Vorgängerregierungen zum Gewohnheitsrecht erklärt." sagte Sundmacher gestern in Berlin. "Für uns hat dieses Vorgehen den letzten Rest an Vertrauen auf die Zuverlässigkeit politischen Handelns aufgebraucht."

Völlig ohne Übereinstimmung der Worte und Taten sei in diesem Zusammenhang das Verhalten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 11. und 12. November in Frankfurt gewesen. Obwohl durchweg alle Redner die GOZ-Novelle mit großen Worten und teilweise harscher Kritik ablehnten, war eine breite Mehrheit nicht bereit, auf sie zu verzichten. Folgerichtig wurde ein Antrag, der die ablehnende Grundhaltung aufnahm und konsequenterweise die Bundesregierung aufforderte, die GOZ-Novelle zurückzuziehen, nach erheblichem rhetorischem Einsatz des BZÄK-Vorstandes abgelehnt. "Von der 'Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte' hätten wir ein derartiges Abstimmungsverhalten nicht erwartet. Wir sehen darin eine deutliche Interessenverletzung, mit der sich die Zahnärzte sicher nicht ohne Weiteres arrangieren können und wollen", schließt Sundmacher.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro Pressestelle Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Telefax: (030) 243427-67

(cl)

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