Bundeskammerversammlung fordert: Keine Gebühr für Auskünfte der Finanzbehörden
(Berlin) - Es kann nicht sein, dass Auskünfte der Finanzbehörden an eine Gebühr geknüpft werden, so dass Steuerpflichtige, die steuerliche Rechts- und Planungssicherheit z. B. für ihre Investitionen wollen, dafür auch noch bezahlen müssen, so die Bundeskammerversammlung in einer Resolution an den Gesetzgeber. Angesichts der Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts appelliert das oberste Organ der mehr als 79.000 deutschen Steuerberaterinnen und Steuerberater, das heute in Hamburg zusammengetreten ist, verbindliche Auskünfte durch die Finanzbehörden gebührenfrei zu lassen. Dies sei eine Mindestanforderung. Wenn es dem Gesetzgeber nicht gelänge, ein handhabbares Steuerrecht zu schaffen, so dürfe er an Auskünften zu komplizierten Rechtsfragen nicht noch verdienen.
Erst im September hatte der Gesetzgeber im Föderalismusreform-Begleitgesetz die Voraussetzungen für verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Sachverhalten gesetzlich normiert. Nun soll auf Initiative des Bundesrates im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 eine Gebührenpflicht hierfür eingeführt werden. Diese würde jeden Steuerpflichtigen betreffen, der sich im Vorfeld einer steuerlich relevanten Entscheidung über deren Auswirkungen Klarheit verschaffen will.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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