Pressemitteilung | k.A.

Bundeskanzler konterkariert Behindertenpolitik / Arbeitslose schwerbehinderte Menschen sollen Zeche zahlen

(Bonn) - „Die beabsichtigte Reduzierung des Arbeitslosengeldes bedeutet eine drastische Reduzierung des Einkommens schwerbehinderter Arbeitnehmer und ist sozial ungerecht und unausgewogen“, erklärte am 14. März VdK-Präsident Walter Hirrlinger zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers. Schwerbehinderte Menschen sind von Arbeitslosigkeit überproportional betroffen. Sie gehören oft zum Personenkreis der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Wettbewerb um Arbeitsplätze kaum eine Chance haben. Sie sollen dafür abgestraft werden, dass sie keine Arbeitsplätze mehr erhalten.

„Damit konterkariert der Bundeskanzler seine Behindertenpolitik und sorgt zusätzlich dafür, dass mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe viele schwerbehinderte Menschen in die wirtschaftliche und soziale Armut getrieben werden“, so Hirrlinger.

Der VdK vermisst gerade für diesen Personenkreis konstruktive Vorschläge, wie schwerbehinderte Menschen auf Dauer in Arbeit gebracht oder gehalten werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V. Wurzerstr. 4 a 53175 Bonn Telefon: 0228/820930 Telefax: 0228/8209343

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