Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Bundeskartellamt veröffentlicht Geschäftsbedingungen für Weinbezug

(Mainz) - In dieser Woche wurden durch das Bundeskartellamt die Geschäftsbedingungen für den Kauf bzw. Verkauf von Trauben, Maische, Most und Wein als Empfehlung des Deutschen Weinbauverbandes, des Bundesverbandes der Deutschen Weinkellereien und des Bundesverbandes der Deutschen Weinkommissionäre veröffentlicht.

„Damit wurde eines unserer wichtigsten Projekte erfolgreich abgeschlossen“, erklärte der Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz. Nach langen Verhandlungen war es Steitz, der federführend für den Deutschen Weinbauverband die Geschäftsbedingungen verhandelt hatte, gelungen, die drei beteiligten Organisationen auf einen Vorschlag zur Empfehlung gemeinsamer Geschäfts- und Lieferbedingungen festzulegen. Erstmals ist damit der Weinbauverband an der Empfehlung der Geschäftsbedingungen für den Weinbezug beteiligt und hat damit auch die Möglichkeit der Kontrolle sowie gegebenenfalls der Abmahnung bei unkorrekter Angabe.

Bislang sind die überwiegend verwandten Geschäftsbedingungen eine Empfehlung alleine des Bundesverbandes der Weinkommissionäre. Neben der Sicherung der Standards bei Liefer- und Zahlungsfristen wurde ein wesentlich verbesserter Eigentumsvorbehalt auch für den Verkäufer sichergestellt. "Diese gemeinsame Empfehlung der Geschäftsbedingungen öffnet den Weg zu einer neuen, hoffentlich fruchtbringenden Partnerschaft aller am Weinmarkt Beteiligten“, so Steitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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