Pressemitteilung | Bundesnotarkammer

Bundesnotarkammer errichtet zentrales Register für Vorsorgeverfügungen / Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schneller und leichter finden

(Berlin) - Die Bundesnotarkammer errichtet ein zentrales Register für Vorsorgeverfügungen. Ab sofort kann jede vor einem Notar erklärte Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung dem zentralen Register mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist die Zustimmung gegenüber dem Notar.

Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann die Person bestimmt werden, die, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, die vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellen die Betreuung durch die Person, der man vertraut, sicher, indem sie entweder die Anordnung einer Betreuung überflüssig machen (Vorsorgevollmacht) oder dem Gericht vorgeben, wer als Betreuer bestellt werden soll (Betreuungsverfügung). Das kann aber nur funktionieren, wenn das Gericht vor einer Bestellung eines Betreuers Kenntnis von der Vollmacht oder der Betreuungsverfügung erlangt. „Das ist vor allem in Eilfällen nicht selbstverständlich“, betont Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. „Gerade wenn das Gericht sehr kurzfristig eine Betreuung anordnen muss, weil nach einem Unfall die Ärzte Zustimmungen zu den notwendigen Behandlungen fordern, kann das Gericht keine längeren Nachforschungen über das Vorliegen einer entsprechenden Verfügung anstellen.“ Die Folge: Auch wenn Vorsorge getroffen wurde, bestellt das Gericht, weil es die Verfügungen nicht kennt, einen Fremden zum Betreuer, der kurzfristig die schwerwiegenden Entscheidungen über die medizinische Behandlung zu treffen hat.

„Durch das Register sollen die Gerichte Vorsorgeverfügungen schneller und leichter finden können“, sagt Dr. Tilman Götte. „Eine Nachfrage beim Register ist selbst im eiligsten Fall noch möglich. Im Ergebnis wird häufig die Anordnung unnötiger Betreuungen oder die Bestellung nicht gewünschter Person als Betreuer vermieden werden können.“

Wie funktioniert das zentrale Register für Vorsorgeverfügungen? Sobald ein Notar eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung beurkundet oder beglaubigt, fragt er seinen Mandanten, ob eine Meldung an das Register erfolgen soll. Wird diese Frage bejaht, teilt er dem Register Art und Umfang der Verfügung (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung), die Daten des Mandanten und der Personen mit, die im Betreuungsfall für den Mandanten handeln sollen. Die Gerichte können beim Register anfragen und die vorhandenen Daten abrufen. Kosten für diesen Service der Notare entstehen den Beteiligten nicht.

Die Bundesnotarkammer errichtet das Register für Vorsorgeverfügungen, weil die Notare in ihrer beruflichen Praxis nahezu täglich Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen oder beurkunden. Zwar schreibt das Gesetz keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung dieser Verfügungen vor. Gleichwohl ist dies aber zu empfehlen. Die notarielle Urkunde genießt im Rechtsverkehr höchstes Vertrauen. Anders als einfache schriftliche Vorsorgevollmachten werden notarielle Urkunden allseits akzeptiert. Ein Grund hierfür ist, dass sich der Notar bei der Beurkundung Gewissheit über die Identität des Vollmachtgebers und seine Geschäftsfähigkeit verschafft. Gehört Grundbesitz zum Vermögen, empfiehlt sich ohnehin der Gang zum Notar: Mit einer einfachen schriftlichen Vollmacht kann nämlich nicht über Grundbesitz verfügt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesnotarkammer Mohrenstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/383866-0 Telefax: 030/383866-66

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