Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Bundesrat berät über die Novellierung der EnEV / BFW fordert die Länder auf, dem Gesetzentwurf zur EnEV nicht zuzustimmen / Geplante Anforderungen führen zu untragbaren wirtschaftlichen und sozialen Belastungen

(Berlin) - "Die geplante Verschärfung der energetischen Anforderungen führt zu untragbaren wirtschaftlichen und sozialen Belastungen, die nicht zum gesetzlichen Grundsatz erklärt werden dürfen. Der BFW fordert die Länder daher auf, dem vorliegenden Gesetzentwurf keinesfalls zuzustimmen. Die völlig überzogenen energetischen Anforderungen treiben die Wohnungsbaukosten und Mieten nur noch mehr in die Höhe", sagt Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, zu den morgen anstehenden Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) an.

Problematisch ist insbesondere, dass die EnEV primärenergetisch und nicht verbrauchsorientiert angelegt ist. Durch zusätzliche Anforderungen, die aus den Normungsprozessen, wie zum Beispiel Brand und Schall, resultieren, sind innovative Produkte nicht mehr anwendbar und führen dazu, dass bewährte Bauweisen konstruktiv nicht mehr darstellbar sind. Hinzukommen erhebliche Dissonanzen in der Berechnungsmethodik der EnEV, die bereits jetzt für den Geschosswohnungsbau zu einer praktischen Verschärfung bis zu 40 Prozent des Heizwärmebedarfs geführt haben, obwohl lediglich 15 Prozent gesetzlich vorgesehen waren.

Überaltert sind auch die Grundlagen für die Bewertung von Heizungsanlagen. Somit finden die verbesserten Anlagenzahlen durch die Weiterentwicklung der Heizungsanlagen in der Berechnung keine Berücksichtigung. Hinzu kommt, dass die regenerativen Anlagen noch nicht ausgereift sind und damit die prognostizierte Energieeffizienz derzeit nicht erreichen. Im Gegensatz werden bewährte Anlagentechniken, wie zum Beispiel die Brennwerttechnik, benachteiligt, was den Investor zwingt, unwirtschaftlichen Kompensationsmaßnahmen, wie beispielsweise erheblich dickere Fassadendämmungen, vorzunehmen.

"Erfahrungen der BFW-Mitgliedsunternehmen zeigen, dass die Amortisationszeiträume für die höheren gesetzlichen Aufwendungen die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer der Maßnahmen erheblich übersteigen. Im Ergebnis würde eine Verschärfung der Anforderungen als massives Investitionshemmnis wirken und neben der Erhöhung von Kosten und Mieten keine effiziente Verbesserung des energetischen Standards bewirken - weder im Neubau noch im Bestand. Neben der Grundstückspreisentwicklung und den hohen technischen Mindestanforderungen an Energie-, Brand- und Schallschutz wirken sich auch die Zusatzanforderungen an altengerechte Wohnungen preissteigernd aus. Eine Situation, die sich mit einer Verschärfung der energetischen Anforderungen weiter zuspitzen wird und nicht dazu beiträgt, für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu sorgen", so Rasch.

Der BFW fordert die Länder auf, die vorstehenden Argumente in den anstehenden Beratungen im Bundesrat zu berücksichtigen und den Gesetzentwurf noch einmal einer kritischen Bewertung zu unterziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Dennis Beyer, Pressesprecher Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Fax: (030) 32781-299

(cl)

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