Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.
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Bundesrat fordert von Bundesregierung Nachbesserungen am THG-Gesetz

(Berlin) - Der Bundesrat hat sich am 30. Januar für einige begrüßenswerte Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote ausgesprochen. So setzt sich die Länderkammer u.a. für höhere Mindestmengenquoten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs wie E-Fuels oder Wasserstoff ein.

Der Bundesrat plädiert dafür, für die Jahre 2030, 2032 und 2034 höhere Mindestmengenquoten für erneuerbare Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) wie beispielsweise E-Fuels oder Wasserstoff festzulegen, als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10. Dezember 2025 vorgesehen. Diese sollen zu weiteren Investitionen in RFNBO führen und bereits getätigte staatliche Förderungen etwa in das Wasserstoff-Kernnetz sowie Wasserstoffproduktionsprojekte absichern, so die Intention des Bundesrats. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Ansatz und Zielrichtung des Bundesrats stimmen zwar aber auch die von der Länderkammer vorgeschlagenen Mindestmengenquoten reichen nicht aus, um eine ambitionierte Kraftstoffwende anzureizen.“ Zumal ein Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Verkehr des Bundesrats, sich für eine Erhöhung der Obergrenze für Biokraftstoffe (erzeugt aus Anbaubiomasse) auszusprechen, im Bundesratsplenum keine Mehrheit fand.

Für das Jahr 2027 empfiehlt der Bundesrat, eine leichte Anpassung der THG-Quote nach oben. Damit möchte die Länderkammer sichergehen, dass eine Übererfüllung der THG-Quote in den vorherigen Jahren durch eine höhere Gesamtquote ausgeglichen werden kann und so eine entsprechend größere Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen generiert wird. „Höhere Quoten bedeuten Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien im Straßenverkehr“, begrüßt Elmar Kühn von UNITI die Empfehlung. Die von UNITI vorgetragene Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Dezember 2025, der den gesetzlich vorgegeben Emissionsminderungspfad lediglich bis zum Jahr 2040 fortschreiben würde, teilt der Bundesrat in seinem Beschluss. Er tritt ebenfalls für eine Verlängerung bis 2045 ein, um langfristigere Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktakteure zu schaffen.

Der Bundesrat besitzt kein formelles Mitspracherecht bei diesem Gesetz. Seine Positionierung liefert jedoch wichtige inhaltliche Impulse für das weitere parlamentarische Verfahren.

Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300

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