Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Bundesrat muss Urheberrechtsnovelle korrigieren / Berufsverbände der Komponisten, Textautoren und Musikverleger gemeinsam gegen Regelung der Pauschalvergütung im Korb 2

(Berlin) - Die Berufsverbände der in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger haben ihre gemeinsame Initiative gegen Teile des Regierungsentwurfs des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) intensiviert. Wenige Tage vor Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat haben die Verbände unterstrichen, dass die Musikautoren von den Ländervertretern eine Korrektur der geplanten urheberfeindlichen Regelungen erwarten. Insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung muss eine Aushöhlung des Urheberschutzes verhindert werden. Nach jüngsten Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wird sich das bisherige Gesamtaufkommen im Bereich der privaten Vervielfältigung allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von EUR 54,3 Mio. um 32 Prozent, also um ein Drittel, reduzieren. Hinzukommen die zu erwartenden erheblichen Rückgänge des Aufkommens für Speichermedien.

Die Verbände unterstützen mit Nachdruck die Forderungen der GEMA, dass bei den Beratungen des Gesetzesentwurfes im Bundesrat den Urhebern zu ihrem Recht verholfen wird und der unausgewogene, die berechtigten Interessen der Musikautoren negierende Gesetzesentwurf entsprechend korrigiert wird. Insbesondere werden folgenden Punkte der geplanten Neuregelungen im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zurückgewiesen:

1. Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig 5 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen.

2. Die Vergütungen sollen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden.

3. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.

4. Ein Anspruch auf Vergütung soll nur für jene Geräte und Speichermedien bestehen, die „in nennenswertem Umfang“ zur Vervielfältigung genutzt werden. Bei einer Nutzung unter 10 Prozent soll das entsprechende Gerät oder Speichermedium vergütungsfrei bleiben.

Prof. Manfred Trojahn, Präsident des Deutschen Komponistenverbands:
„Wir müssen uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen im derzeitigen Entwurf stark machen. Die von der Bundesregierung eingebrachte Fassung enthält für die Musikautoren erhebliche Verschlechterungen, die die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen gefährden würden. Die Kreativität der Musikurheber ist die Grundlage unseres Musiklebens. Sie muss geschützt und angemessen entlohnt werden.“


Hans Hee, Präsident des Deutschen Textdichterverbands:
„Es ist absurd: Das geistige Eigentum der Textdichter und Komponisten muss durch gesetzliche Regelungen geschützt werden und darf nicht durch eine Gesetzessnovelle in Gefahr gebracht werden. Unsere Berufsverbände werden sich im Kampf gegen den urheberfeindlichen Regierungsentwurf noch enger zusammenschließen, um Schaden von den kreativen Musikautoren abzuwenden.“

Dagmar Sikorski, Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV):
„Aufgabe des Urheberrechts ist es, den Kreativen eine angemessene Vergütung zu gewähren. Dass dies bereits seit Jahren nicht der Fall ist, hat die Bundesregierung in ihren Vergütungsberichten selbst festgestellt. Mit der geplanten Neuregelung zu Lasten der Urheber werden einseitig die Interessen der Hardware-Industrie berücksichtigt. Aufgabe des Urheberrechts ist es jedoch, den Schutz des geistigen Eigentums sicherzustellen.“

Prof. Dr. Jürgen Becker, Vorstandssprecher der GEMA: „Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden. Gerade mit Blick auf die quantitativ und qualitativ gesteigerten Möglichkeiten, private Kopien herzustellen, muss eine grobe Verschlechterung der Einkommenssituation der Musikurheber verhindert werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter GEMA-Kommunikation Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-421, Telefax: (089) 48003-424

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