Bundesrat stimmt Einsatzversorgungsgesetz zu / Gertz: "Der erste soziale Baustein auf dem Weg zur Transformation"
(Bonn) - "Dies ist ein bedeutender Tag in unserer Verbandsgeschichte. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 5. November zum Einsatzversorgungsgesetz hat der Deutsche BundeswehrVerband einen seiner größten verbandspolitischen Erfolge erzielt", betonte DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz am Wochenende (6.-7. November) auf dem Verbandstag in Berlin. Das Gesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor. Der Bundestag hatte das Einsatzversorgungsgesetz bereits am 30. September verabschiedet.
Mit dem Gesetz, das rückwirkend ab 1. Dezember 2002 in Kraft tritt, wird das Versorgungsrecht der Soldaten, Beamten und Hinterbliebenen an erhöhte Gefahren und Belastungen bei den zunehmenden Auslandseinsätzen angepasst. Es führt zu verbesserten Versorgungsleistungen unter gleichzeitiger Beseitigung langwieriger und bürokratischer Untersuchungsverfahren. Die einmalige Entschädigung für Hinterbliebene wird von 38500 auf 60000 Euro aufgestockt.
Das Einsatzversorgungsgesetz sei bei der Erzielung sozialer und dienstlicher Rahmenbedingungen der erste wichtige Baustein auf dem Weg zur Transformation der Streitkräfte, sagte Gertz. "Weitere Bausteine werden die gesetzliche Dienstzeitregelung, die Dienstrechtsreform sowie soziale Begleitmaßnahmen zur Stationierungsentscheidung sein." Der DBwV-Bundesvorsitzende warnte die Bundesregierung vor "Begehrlichkeiten beim Verteidigungshaushalt". Der Etat von Verteidigungsminister Struck dürfe nicht weiter angetastet werden.
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