Pressemitteilung | Allianz pro Schiene e.V.
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Bundesrat stimmt neuem Regionalisierungsgesetz zu / „Transparenz im Nahverkehr ist Zukunftssicherung“

(Berlin) - Die Bundesländer sind künftig gesetzlich dazu verpflichtet, die Verwendung öffentlicher Mittel für den Nahverkehr jährlich und nach einheitlichen Kriterien transparent zu machen. Das schreibt das Regionalisierungsgesetz vor, dem der Bundesrat am Freitag (30. November 2007) zugestimmt hat. „Nur wenn die Länder für absolute Transparenz sorgen, kann der Bund die Notwendigkeit der Mittelerhöhung erkennen“, kommentiert Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, die Neuerung. Missbrauchsvorwürfe seitens des Bundes könnten so endlich wirksam entkräftet werden. Somit sei das Einhalten der gesetzlichen Vorschrift „ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung des Nahverkehrs auf der Schiene“.

Der Bund hatte im Sommer 2006 Kürzungen um insgesamt 2,8 Milliarden Euro bis zum Jahre 2010 beschlossen. Im Jahr 2008 erhalten die Bundesländer insgesamt 6,675 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr – rund 35 Millionen Euro weniger als im Jahr 2007. Mit dem aktuellen Regionalisierungsgesetz hat der Bund die Kürzungen nun abgemildert: Die jährliche Förderung soll ab 2009 um 1,5 Prozent ansteigen. Für 2014 sieht das Gesetz eine erneute Überprüfung der Höhe der Mittel vor. Nach Ansicht des Schienenbündnisses durchaus ein Fortschritt: „Das bringt den Ländern die nötige Planungssicherheit“, so Flege. Allerdings seien für einen gut funktionierenden Schienenpersonennahverkehr jährlich mindestens 7 Milliarden Euro nötig. Dirk Flege: „Jetzt ist es an den Ländern, sich ihrer Verantwortung zu stellen und ihre Mehreinnahmen, die sie durch die Mehrwertsteuererhöhung erhalten haben, sinnvoll für die Schiene einzusetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz pro Schiene e.V. Maren Herbst, Pressesprecherin Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 2462599-0, Telefax: (030) 2462599-29

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