Pressemitteilung | k.A.

Bundesrat weist den Weg zur Urheberrechtsnovelle

(Hamburg) - „Der Verbraucher muss wissen, was er darf und was nicht“, erklärte Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). „Bisher war die analoge Kopie in ihrer Qualität eingeschränkt. Das ist im digitalen Zeitalter anders. Mit einer digitalen Kopie von Filmen erhält der Verbraucher gewissermaßen ein Original“, fährt Scharringhausen fort. Dieser Unterschied müsse sich bei einer Neuregelung zum Kopieren im digitalen Zeitalter im Gesetz wieder finden, habe jetzt der Bundesrat in einer Empfehlung an den Gesetzgeber gefordert.

Die GVU als Organisation zur Bekämpfung von Film- und Softwarepiraterie begrüßt diese Empfehlung des Bundesrats, den Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an eine EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft zu überarbeiten, als Klarstellung. „Wir sind froh, dass der Bundesrat darauf hinweist, dass man analoge Kopiermöglichkeiten nicht auf die digitale Welt übertragen kann. Dort ist es nämlich möglich, von einem digitalen Original eine Kopie zu ziehen, die dem Original in der Qualität in nichts nachsteht“, sagt Scharringhausen. Damit wäre einer Missbrauchsmöglichkeit in großem Maße Tür und Tor geöffnet.

Bedauerlich sei, dass bei so genannten Umgehungstechnologien die Lücken im Gesetzentwurf nicht geschlossen wurden, stellt Scharringhausen fest. Dazu gehören Software-Programme, mit denen der Kopierschutz von Kinofilmen und Computerspielen aufgehoben werden kann. Der Vertrieb, Verkauf und die Benutzung dieser bisher frei verkäuflichen Programme soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden. Dazu gehöre leider nicht die Benutzung im Privatbereich. Dieses könne man dem Polizisten, der mit der Strafverfolgung von illegal kopierten Filmen befasst sei, nicht erklären. Alle mit der illegalen Kopierproblematik befassten Fachleute gingen davon aus, dass da ein grauer Markt entstehe. Das Bewusstsein bei der Bevölkerung für den Schutz von künstlerischen Werken wie zum Beispiel Kinofilmen gehe damit verloren, beklagte Scharringhausen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Bramfelder Str. 102 a 22305 Hamburg Telefon: 040/690614144 Telefax: 040/6906237

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