Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Bundesregierung zur Rechtsstaatsorientierung aufgefordert

(Berlin) - Der Bundesverband der Freien Berufe hat durch seinen Präsidenten einen Appell an die Bundesregierung gerichtet, bei ihrer ministeriellen Arbeit, bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, bei der Planung großer Reformen jeweils die relevanten Vorschriften unserer Verfassung gleich mitzubedenken und mitzulesen und wieder zu berücksichtigen.

Es ist sehr bedauerlich – so Dr. Oesingmann in Berlin - , dass wir diesen allgemeinen Appell an die Bundesregierung richten müssen. In der Entwicklung, die die Arbeit dieser Bundesregierung im Bereich Gesundheitswesen nimmt, aber auch im Bereich Überwachung und Abhören, im Bereich Datenvorratsspeicherung, im Bereich steuerlicher Reformen, im Bereich Aufzeichnungspflichten für die Freien Berufe, sind Vorhaben auf dem Weg oder konkretisiert, die zumindest Anlass zu Bedenken geben.

Jüngstes Beispiel ist die Initiative der Bundesministerin für Gesundheit, den Grundsatz der Vertragsfreiheit und damit einen wesentlichen Teil selbstständiger Berufsausübungsfreiheit für Heilberufe, insbesondere Ärzte und Zahnärzte, einzuschränken bzw. abzuschaffen.

Die Initiative von Frau Schmidt, die private Krankenversicherung einzuschränken, mag für diesen gewerblichen Zweig nur ein kalkulatorisches Risiko darstellen.

Für die Leistungserbringer bedeuten die vorgestellten Ideen, dass ihnen die Möglichkeit genommen werden soll, die bestmögliche Leistung und damit die Leistung, die nach Befolgung aller Grundsätze des Freien Berufs verfügbar gemacht werden kann, lege artis zur erbringen ohne die zur Zeit nur schwer vertretbaren Einschränkungen des Systems der sozialen Sicherung mit seinen entsprechenden Leistungskatalogisierungen und Kostendämpfungsmaßnahmen. Die Wahlfreiheit zwischen den Möglichkeiten soll den Patientinnen/Patienten genommen werden.

Für die Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist die Abschaffung des Freien Berufs kein geeigneter Weg, so der Präsident des BFB in Berlin.

Man wird über eine verbesserte Durchsetzung der Berufsgrundsätze, zum Teil auch eine Rückkehr zu denselben, reden müssen, um Fehlallokationen allgemeinerer Art im Gesundheitswesen zu bereinigen, die sich zweifellos auch kostentreibend auswirken. Der substantielle Eingriff in die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen, in das Grundrecht zur freien Berufsausübung, muss deshalb nicht hingenommen werden und hat keine Rechtfertigung.

Das System ist gut. Es muss nur besser geführt werden. Daran zu arbeiten ist auch Aufgabe unserer Mitglieder. Sie dies tun zu lassen, ist Aufgabe der Politik. Deshalb „Hände weg vom Freiberuflerstatus in diesem Bereich, Hände weg von Einschränkungen der Vertragsfreiheit!“ – so Dr. Oesingmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(tr)

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