Bundessteuerberaterkammer begrüßt Abgeltungssteuer
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt grundsätzlich das Konzept zur Einführung einer Abgeltungssteuer. Bereits in ihren 55 Vorschlägen zur Steuervereinfachung" hatte sich die Spitzenorganisation der Steuerberater für die Abgeltungssteuer stark gemacht, die das gegenwärtige System der anrechnungsfähigen Kapitalertragsteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen wesentlich vereinfachen würde.
Vorbild für eine Ausgestaltung der Steuer könnte das österreichische Modell sein. Dort wird eine Kapitalertragsteuer mit Abgeltungscharakter auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent. Der Abgeltungscharakter gilt für die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer im Todesfall.
Die Gewährung einer Strafamnestie für reuige Steuersünder, die ihr im Ausland angelegtes Kapital nach Deutschland zurückholen, findet wenn auch mit Bedenken ebenfalls die Zustimmung der Bundessteuerberaterkammer. Ein aus Gründen der Steuergerechtigkeit festzusetzender Strafzuschlag sollte jedoch so bemessen sein, dass seine Höhe die Kapitalanleger nicht davon abhält, die Goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit zu beschreiten. Der Strafzuschlag darf aber nicht so gering ausfallen, dass sich die bisher steuerehrlichen Bürger nachträglich als die Dummen fühlen.
Die Einführung von Kontrollmitteilungen, mit denen die Banken dem Fiskus die Zinseinnahmen ihrer Kunden melden sollen, lehnt die Bundessteuerberaterkammer dagegen ab. Da die Steuern direkt von den Banken abgeführt werden, erübrigen sich solche Kontrollmitteilungen. Überdies würde die Flut von Kontrollmitteilungen die Vereinfachung durch die Abgeltungssteuer, die auch für die Finanzverwaltung eintritt, zunichte machen.
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