Bundessteuerberaterkammer begrüßt Stärkung der beruflichen Selbstverwaltung
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt das klare Votum für die Beibehaltung der beruflichen Selbstverwaltung. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, hält sie die Pflichtmitgliedschaft der Wirtschaft und der Berufsstände in Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften auch in Zukunft für erforderlich und sachgerecht.
Die Selbstverwaltung der Steuerberater sichert eine freie Berufsausübung im Dienste der Mandanten und achtet strikt auf die Einhaltung von Rechten und Pflichten. Mit der Stärkung der Berufskammern leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz, dem obersten Gebot freiberuflichen Handelns, so der Präsident der Bundessteuerberater-kammer, Dr. Klaus Heilgeist.
Seit 1961 haben die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine berufliche Selbstverwaltung durch die bundesweit 21 Steuerberaterkammern, deren wichtigste Aufgabe die Aufsicht über den Berufsstand ist. Die Steuerberaterkammern wiederum bilden die Bundessteuerberaterkammer als Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799
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