Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für die Zeitarbeit / "Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar"

(Berlin) - Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche.
"Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar." Mit diesem Statement wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer Sachverständiger. Um die 70.000 Tarifverträge und unzählige betriebliche Regelungen in den Einsatzunternehmen müssten beachtet werden, um Equal Pay überhaupt einhalten zu können, so der BAP-Vizepräsident weiter. "Mir fehlt die Phantasie, wie das die ganzen kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen überhaupt in den Griff bekommen sollen." Bäumer machte aber noch auf zwei weitere Aspekte aufmerksam: Zum einen sei das Gesetz "nicht förderlich" für Zeitarbeitnehmer, weil die nicht rechtssicher handhabbare Equal Pay-Regelung zu verkürzten Einsätzen führen würde. Zum anderen seien die Personaldienstleister auf korrekte Informationen der Kundenbetriebe angewiesen. Wenn dort Fehler gemacht würden, träfe die Zeitarbeitsunternehmen die volle Wucht der Sanktionen.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Sanktionen wie Geldbußen von bis zu 500.000 Euro, den Entzug der zwingend erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Einsatzunternehmen bei Verstößen gegen Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer bezeichnete Bäumer als "drakonisch". Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung "kommt einem Berufsverbot gleich", sagte der BAP-Vizepräsident wörtlich. Er forderte deswegen, dass nicht schon kleine Unachtsamkeiten solche Strafen auslösen dürften, sondern dass derartige Sanktionen an klare Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung gebunden werden müssten. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Zeitarbeit nur noch bis zu neun Monate abspielen wird", lautete das Fazit von Bäumer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(cl)

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