Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Bundesverfassungsgericht bestätigt die Selbstverwaltungslösung / Absage an Staatsmedizin durch das oberste deutsche Gericht

(Bergisch Gladbach) - Nach Auffassung des IKK-Bundesverbandes wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Festbeträgen die Rolle und Funktion der Selbstverwaltungslösung im deutschen Gesundheitswesen gestärkt und bestätigt. "Das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes müsse nun dazu führen, dass der Selbstverwaltungsweg in der kommenden Gesundheitsreform konsequent weiter beschritten wird", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK Bundesverbandes. Nach der langen Zeit der Rechtsunsicherheit sei mit dem Beschluss des obersten deutschen Gerichtes ein wesentlicher Schritt zur Rechtssicherheit der Selbstverwaltungsentscheide gemacht worden. "Dieses Urteil ist ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Gesundheitsministerin sollte sich nach diesem Entscheid von staatlichen oder freien Institutslösungen wieder verabschieden und stattdessen die damit verbundenen Qualitätsziele in einer selbstverwaltungsnahen Lösung regeln", erklärte Rolf Stuppardt weiter

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag, den 17.12., die F Festebetragsfestsetzung für Arzneimittel und Hilfsmittel als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung hatten die Verfassungsrichter dabei als wesentlich angesehen. Die Festbetragsfestsetzung diene - nach Beschluss des obersten Gerichts - nur zu dieser Sicherung und nicht als berufsregelnd für die Hersteller. Nach Auffassung des IKK-Bundesverbandes dürfte dieser Entscheid auch für andere strittige Fragen, wie die Arzneimittelrichtlinien, wegweisend sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185

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