Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

Bundesverfassungsgericht entscheidet über negatives Stimmgewicht und Überhangmandate / Bürgerklage zum Bundeswahlrecht wird am 5. Juni in Karlsruhe verhandelt

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 5. Juni unter anderem mit der von Mehr Demokratie und Wahlrecht.de gestartete Bürgerklage "Wählen ohne Überhang" befassen. Verhandelt werden neben der von rund 4.500 Menschen unterstützen Verfassungsbeschwerde auch die Normenkontrollklage von SPD- und Grünen-Fraktion sowie das von der Partei Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Organstreitverfahren gegen das 2011 geänderte Bundeswahlrecht.

"Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass alle von uns kritisierten Punkte auch ausführlich behandelt werden", sagt Michael Efler, Beschwerdeführer und Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Ein Hauptkritikpunkt der Bürgerklage ist, dass das negative Stimmgewicht - der Mechanismus, der dazu führt, dass man einer Partei schaden kann, indem man sie wählt - weiter bestehen bleibt. Außerdem können weiterhin Überhangmandate entstehen, die dazu führen, dass die einzelnen Parteien unterschiedlich viele Wählerstimmen benötigen, um einen Sitz zu bekommen. Bisher profitieren davon vor allem die großen Parteien.

Nach Ansicht der Klagenden verstößt das neue Wahlgesetz gegen die verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze der Unmittelbarkeit und der Gleichheit und gegen rechtsstaatliche Prinzipien der Widerspruchsfreiheit und Normenklarheit. "Alles deutet darauf hin, dass sich das Verfassungsgericht intensiv mit diesen von Bürgerseite angemeldeten Bedenken befassen wird", sagt Efler. Ein wichtiger Aspekt an der Bürgerklage sei, dass nicht nur Parteien, sondern auch Bürgerinnen und Bürger ein verfassungskonformes Wahlrecht einfordern. Es sei wichtig, dass nicht nur Parteien, sondern auch Bürgerinnen und Bürger auf ein verfassungskonformes Wahlrecht drängen. "Wir glauben, dass durch das aktuelle Wahlrecht der Wählerwille verfälscht wird und hoffen, dass das Verfassungsgericht das ähnlich sieht."

Pressemitteilung des Verfassungsgerichts zur Verhandlung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-028.html

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V., Bundesverband Anne Dänner, Pressesprecherin Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Telefax: (030) 42082380

(cl)

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